Bei der Pflege durch einen zugelassenen Dienst übernimmt die TK-Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 die Kosten für sogenannte Pflegesachleistungen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Die monatlichen Höchstbeträge finden Sie im Folgenden.

Weitere Details

Ab dem 1. Januar 2024 wird der monatliche Betrag für die Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Der höhere Betrag gilt ab Januar 2024 automatisch. 2025 und 2028 erfolgen weitere Steigerungen.

Monatliche Höchstbeträge bei Pflegesachleistungen

Pflegegrad

2023


2024

2

bis zu 724 Euro

bis zu 761 Euro 

3

bis zu 1.363 Euro

bis zu 1.432 Euro

4

bis zu 1.693 Euro

bis zu 1.778 Euro

5

bis zu 2.095 Euro

bis zu 2.200 Euro