Bei der Pflege durch einen zugelassenen Dienst übernimmt die TK-Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 die Kosten für sogenannte Pflegesachleistungen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Die monatlichen Höchstbeträge finden Sie im Folgenden.
Weitere Details
Ab dem 1. Januar 2024 wird der monatliche Betrag für die Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Der höhere Betrag gilt ab Januar 2024 automatisch. 2025 und 2028 erfolgen weitere Steigerungen.
Pflegegrad | 2023 | 2024 |
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2 | bis zu 724 Euro | bis zu 761 Euro |
3 | bis zu 1.363 Euro | bis zu 1.432 Euro |
4 | bis zu 1.693 Euro | bis zu 1.778 Euro |
5 | bis zu 2.095 Euro | bis zu 2.200 Euro |