Das hängt davon ab, wie viel Sie in der Zeit verdienen und wie viele Stunden Sie wöchentlich arbeiten.
Weitere Details
Verdienen Sie maximal 520 Euro monatlich, ändert sich nichts an Ihrer Versicherung - egal, ob Sie bisher familienversichert oder als Student selbst versichert waren.
Wenn Ihr Praktikumsverdienst höher ist und Sie während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, gelten Sie als Werkstudent.
Wenn Sie die Voraussetzungen eines Werkstudenten nicht erfüllen, gelten Sie als Arbeitnehmer.