Es kommt auf die Art Ihres Einkommens an. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind.

Weitere Details

Pflichtversicherte Rentner/-in

Sind Sie pflichtversichert überweist die Deutsche Rentenversicherung die Beiträge, die Sie aus der gesetzlichen Rente zahlen müssen.

Freiwillig versicherte Rentner/-in

Sind Sie freiwillig versichert zahlen Sie ihre Beiträge komplett selbst an die TK, auch für ihre gesetzliche Rente.

Ausländische gesetzliche Rente

Falls Sie eine ausländische gesetzliche Rente erhalten, müssen Sie die Beiträge dafür selbst zahlen.

Versorgungsbezüge

Beiträge für Versorgungsbezüge, wie zum Beispiel Betriebsrenten, führt die Zahlstelle für Sie ab. Das ist die Einrichtung, die Ihnen den Versorgungsbezug auszahlt.

Die Beiträge für Lebensversicherungen aus einer Direktversicherung müssen Sie selbst zahlen.


Wir fragen regelmäßig nach Ihrem Einkommen

Wenn Sie Ihre Beiträge selbst zahlen, fragen wir Sie regelmäßig nach Ihrem Einkommen. Anschließend erhalten Sie von uns einen Beitragsbescheid. Dort finden Sie alle nötigen Informationen, die Sie für Ihre Beitragszahlung brauchen. Übrigens: Am sichersten und einfachsten für Sie ist es, wenn Sie uns ein  SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 139 kB)  erteilen. Dann kommt Ihr Beitrag immer pünktlich zu uns.