Sie können trotzdem in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Sie werden dann als Rentnerin oder Rentner freiwillig versichert. Ausnahme: Sie haben sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, weil Sie z.B. privat versichert sind. Dann müssen Sie sich weiter privat versichern.
Weitere Details
Das ist dabei wichtig für Sie:
- Als freiwillig versichertes Mitglied überweisen Sie Ihre Beiträge selbst. Damit die Deutsche Rentenversicherung einen Beitragsanteil übernimmt, müssen Sie dies beantragen. Den Antrag gibt es hier: Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Stellen Sie den Antrag am besten, sobald Sie wissen, dass Sie freiwillig versichert werden.
- Oder Sie können in die kostenfreie Familienversicherung kommen. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Ihr monatliches Gesamteinkommen ist niedriger als 485 EUR, bei einem Minijob niedriger als 520 EUR (Stand 2023)
- Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann ist Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse.