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Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Akutsituationen Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage unbezahlte Freistellung, wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen. Das Pflege-Unterstützungsgeld soll Ihren Verdienstausfall während der kurzfristigen Arbeitsverhinderung zumindest teilweise ausgleichen. 

Weitere Details

Voraussetzungen

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt Ihnen schriftlich, dass

  • in Ihrer Familie eine akute Pflegesituation eingetreten ist, die Ihre Unterstützung erforderlich macht und
  • Ihr naher Angehöriger (voraussichtlich) pflegebedürftig ist (mindestens Pflegegrad 1). 

Ab 2024 jährlicher Anspruch

Ab 2024 erhalten Sie das Pflege-Unterstützungsgeld nicht mehr einmalig, sondern können es pro Kalenderjahr bis zu 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen.

Pflege-Unterstützungsgeld beantragen

Nehmen Sie bitte so schnell wie möglich Kontakt zur Pflegekasse Ihres nahen Angehörigen auf. Ist dieser oder diese TK-versichert, rufen Sie uns für den Antrag unter 040 - 460 66 16 00 an, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.

Das Pflege-Unterstützungsgeld kann auch auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Insgesamt ist der Anspruch allerdings auf 10 Arbeitstage begrenzt, ab 2024 auf jährlich 10 Arbeitstage je Kalenderjahr.