Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Akutsituationen Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage unbezahlte Freistellung, wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen. Das Pflege-Unterstützungsgeld soll Ihren Verdienstausfall während der kurzfristigen Arbeitsverhinderung zumindest teilweise ausgleichen.
Weitere Details
Voraussetzungen
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt Ihnen schriftlich, dass
- in Ihrer Familie eine akute Pflegesituation eingetreten ist, die Ihre Unterstützung erforderlich macht und
- Ihr naher Angehöriger (voraussichtlich) pflegebedürftig ist (mindestens Pflegegrad 1).
Ab 2024 jährlicher Anspruch
Ab 2024 erhalten Sie das Pflege-Unterstützungsgeld nicht mehr einmalig, sondern können es pro Kalenderjahr bis zu 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Pflege-Unterstützungsgeld beantragen
Nehmen Sie bitte so schnell wie möglich Kontakt zur Pflegekasse Ihres nahen Angehörigen auf. Ist dieser oder diese TK-versichert, rufen Sie uns für den Antrag unter 040 - 460 66 16 00 an, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.
Das Pflege-Unterstützungsgeld kann auch auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Insgesamt ist der Anspruch allerdings auf 10 Arbeitstage begrenzt, ab 2024 auf jährlich 10 Arbeitstage je Kalenderjahr.