Sind Sie abhängig beschäftigt, teilen Sie sich den Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 Prozent mit Ihrem Arbeitgeber. Jeder zahlt die Hälfte, ab Januar 2023 in den meisten Bundesländern also 1,525 Prozent.
Nur Sachsen macht eine Ausnahme. Dort bezahlen die Arbeitgeber nur einen Anteil von 1,025 Prozent. Die restlichen 2,025 Prozent zahlen die in Sachsen beschäftigten Arbeitnehmer.
Am zusätzlichen Beitrag für Kinderlose von derzeit 0,35 Prozent beteiligen Arbeitgeber sich bundesweit nicht.
Warum es in Sachsen anders ist
Im Jahr 1995 wurde in Deutschland die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt. Dies hatte zur Folge, dass Arbeitgeber finanziell stärker belastet wurden. Zum Ausgleich wurde daher ein gesetzlicher Feiertag abgeschafft, der Buß- und Bettag. Eine Ausnahme jedoch bildet Sachsen. Hier blieb der Feiertag erhalten und seither zahlen die Arbeitnehmer einen höheren Anteil zur Pflegeversicherung ein als der Arbeitgeber.