Forschungsdatenspende in der elektronischen Patientenakte (ePA)
In der ePA wird eine Vielzahl von Gesundheitsdaten gespeichert. Mit der so genannten "Forschungsdatenspende" können diese Daten von verschiedenen Institutionen genutzt werden, um im Bereich Gesundheit und Versorgung zu forschen. Das hilft dabei, Krankheiten besser zu verstehen und neue Behandlungsmethoden zu entwickeln. Die Forschungsdatenspende ist freiwillig, und der Nutzung kann jederzeit widersprochen werden.

Sicherheit bei der Forschungsdatenspende
Alle Daten innerhalb der ePA werden im Aktensystem pseudonymisiert, bevor diese dann an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) weitergegeben werden. Das FDZ Gesundheit ist eine Einrichtung zur medizinischen Forschung in Deutschland, die am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist. In Verbindung mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) wird dann sichergestellt, dass sowohl die Identität der Versicherten als auch die der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer - zum Beispiel der Ärztinnen und Ärzte - geschützt bleibt. Es werden keine Informationen zu Namen, Geburtsdaten oder Adressen an das FDZ Gesundheit weitergegeben.
Pseudonymisierung
Die Pseudonymisierung der Daten trägt essenziell zum Schutz Ihrer Daten bei. Sie bedeutet, dass personenbezogene Daten so verändert werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden können. Diese zusätzlichen Informationen werden getrennt aufbewahrt und sind durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt, sodass die personenbezogenen Daten nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
Die Pseudonymisierung ist bei Forschungsdaten wichtig, da sie gegenüber der Anonymisierung einen klaren Vorteil besitzt. Mit der Anonymisierung lassen sich keine Bezüge zu einzelnen Personen ermöglichen. Pseudonymisierte Daten ermöglichen diesen Bezug, ohne die Identität einer Person preiszugeben.
Wofür braucht es die Forschungsdatenspende?
Bei den Forschungsdaten handelt es sich um allgemeine Informationen zum Gesundheitszustand einer Person. Das umfasst unter anderem Krankheiten, Therapien, Medikationen oder Krankenhausaufenthalte. Im ersten Schritt werden ausschließlich Daten zur Medikation aus der ePA gespendet. Diese Daten können in pseudonymisierter Form dazu genutzt werden, die Versorgungsstruktur und -qualität zu verbessern. Dadurch können neue Therapien schneller in der Entwicklung vorangetrieben oder auch präzisere Aussagen zu seltenen Erkrankungen getroffen werden.
Warum sollte ich meine Daten der Forschung zur Verfügung stellen?
Jede Gesundheitsinformation kann dazu beitragen, medizinische Behandlungen und Präventionsstrategien weiterzuentwickeln. Durch die Bereitstellung von Forschungsdaten können Versicherte die wissenschaftliche Arbeit unterstützen und helfen, die Gesundheitsversorgung kontinuierlich zu verbessern. Die Weitergabe pseudonymisierter Daten ermöglicht es Forschenden, neue Erkenntnisse zu gewinnen und medizinische Methoden zu optimieren. So können Erkrankungen wie Krebs künftig möglicherweise besser verstanden, früher erkannt und wirksamer behandelt werden.
Wer kann auf die Daten zugreifen?
Die Nutzung der Daten des FDZ Gesundheit unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Um auf die Daten zugreifen zu können, muss ein detaillierter Antrag gestellt werden. Dieser umfasst konkrete Beschreibungen der Forschungsfrage und Angaben zum gesetzlichen Nutzungszweck. Zudem müssen sich die antragstellenden Personen eindeutig gegenüber dem FDZ Gesundheit ausweisen. Alle diese Angaben werden dann durch Mitarbeitende des FDZ Gesundheit eingehend geprüft.
Ab wann können meine Daten der Forschung zur Verfügung gestellt werden?
Gesundheitsdaten aus der ePA können voraussichtlich ab 2026 an das FDZ Gesundheit übertragen werden.
Was kann ich tun, wenn ich meine Daten nicht spenden möchte?
Die Nutzung der ePA und die Forschungsdatenspende sind freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob und welche Daten Sie für die Forschung zur Verfügung stellen möchten. Sie können jederzeit Widerspruch einlegen und die Freigabe ihrer Daten für Forschungszwecke zurückziehen.
Folgende Wege stehen Ihnen für einen Widerspruch zur Verfügung:
- In TK-Safe in der TK-App (möglich ab Sommer 2025)
- Über die Ombudsstelle: 040 - 46 06 62 54 60
- Vor Ort in einer Kundenberatung: TK-Filialsuche
- Per Post: Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg