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Startseite Pflegeversicherung Antrag stellen und Pflegegrad erhalten Pflegegrad 2 bis 5 Ich werde mit Pflegegrad 2 bis 5 zu Hause gepflegt. Was steht mir zu?
Ich werde mit Pflegegrad 2 bis 5 zu Hause gepflegt. Was steht mir zu? Die monatlichen Beträge, die Sie von der TK-Pflegeversicherung bekommen, unterscheiden sich je nachdem, ob Sie von einer privaten Pflegeperson oder einem Pflege- oder Betreuungsdienst versorgt werden.
Pflege durch eine private Pflegeperson (Pflegegeld)
PflegegradMonatliche Beiträge
Pflegegrad 2347 Euro Euro
Pflegegrad 3599 Euro Euro
Pflegegrad 4800 Euro Euro
Pflegegrad 5990 Euro Euro
Pflege durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst (Pflegesachleistung)
PflegegradMonatliche Beiträge
Pflegegrad 2bis zu 796 Euro
Pflegegrad 3bis zu 1.497 Euro
Pflegegrad 4bis zu 1.859 Euro
Pflegegrad 5bis zu 2.299 Euro
Kombination von Pflegegeld und PflegesachleistungBeide Leistungen können Sie auch miteinander kombinieren, wenn die Pflege zum Teil durch private Pflegepersonen - zum Beispiel durch Angehörige - und zum Teil durch einen zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienst übernommen wird.Bis zu 131 Euro EntlastungsbetragWerden Sie zu Hause gepflegt, können Sie dafür bis zu 131 Euro monatlich von uns erhalten. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für:Leistungen eines zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienstes - sogenannte Pflegesachleistungen - zum Beispiel Reinigung der Wohnung oder Gedächtnistraining. Leistungen im Bereich der Selbstversorgung gehören nicht dazu - wie zum Beispiel Körperpflege.Angebote zur Unterstützung im Alltag, die vom jeweiligen Bundesland anerkannt wurden - zum Beispiel Begleitung zu Arztterminen und Familienbesuchen oder Vorlesen.Angebote der Tages- und NachtpflegeAngebote der KurzzeitpflegeFür die Abrechnung der Kosten senden Sie uns bitte einfach die entsprechende Originalrechnung zu. Wenn Sie den Betrag innerhalb eines Kalenderjahres nicht ausschöpfen, können Sie den Restbetrag ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen.BeratungseinsätzeDie Kosten der Einsätze übernimmt die Pflegekasse. In den Pflegegraden 2 bis 5 sind Sie verpflichtet, diese regelmäßig durchführen zu lassen, sofern Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Der Beratungseinsatz soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und bietet eine pflegefachliche Hilfestellung für die Pflegenden.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.