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Startseite Pflegeversicherung Antrag stellen und Pflegegrad erhalten Pflegegrad 2 bis 5 Welche Pflegeleistungen erhalte ich mit Pflegegrad 2?
Welche Pflegeleistungen erhalte ich mit Pflegegrad 2? Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 2 auf einen Blick. 
Leistungsübersicht Pflegegrad 2
LeistungBetrag
Unterstützung durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen) Bis zu 796 Euro Euro monatlich
Pflegegeld  bei Pflege durch eine private Pflegeperson347 Euro Euro monatlich
Kombinationsleistung Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld. Der monatliche Betrag errechnet sich aus den prozentualen Anteilen der Pflege durch den Pflegedienst und der Betreuung durch eine private Pflegeperson. 
Beratungseinsatz von Pflegefachkräften Einmal pro Halbjahr verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld bekommen.Einmal pro Halbjahr möglich, wenn Sie Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen erhalten.
Pflegeberatung kostenlos
Entlastungsbetrag verwendbar für:Bis zu 131 Euro Euro monatlich
Angebote zur Unterstützung im Alltag 
Tages- und Nachtpflege für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
Kurzzeitpflege für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
Tages- und Nachtpflege Bis zu 721 Euro monatlich
Ersatzpflege Seit 01.07.2025: Gemeinsames Budget für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.  Bis 30.06.25:Bis zu 1.685 Euro für 42 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 843 Euro der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege Seit 01.07.2025:Gemeinsames Budget für und Kurzzeitpflege und Ersatzpflege von bis zu 3.539 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.  Bis 30.06.25:Bis zu 1.854 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 1.685 Euro der nicht verbrauchten Ersatzpflege
Vollstationäre Pflege 805 Euro monatlich als Kosten-Pauschale für Pflege, Betreuung und medizinische BehandlungspflegeZuschuss zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen von 15 bis 75 %, abhängig von der Dauer der vollstationären Pflege
Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen15 Prozent des Heimentgelts, bis zu 278 Euro monatlich 
Pflege-Hilfsmittel Verbrauchshilfsmittel bis zu 42 Euro  monatlich.Hausnotruf Zuschuss von maximal 25,50 Euro monatlichTechnische Pflege-Hilfsmittel: Keine Begrenzung. Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten an. Sie beträgt höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
Wohnumfeld-Verbesserung Bis zu 4.180 EuroBis zu 16.720 Euro Euro bei mehreren Pflegebedürftigen pro Haushalt
Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften 224 Euro Euro monatlich
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten WohngruppenBis zu 2.613 Euro pro Person, bis zu 10.452 Euro für die gesamte Wohngruppe. Einmaliger Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung.
Beihilfeberechtigte bekommen Leistungen aus der Pflegeversicherung nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.
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