Haben wir Ihnen zu viel Pflegegeld gezahlt? Wir informieren Sie mit einem Schreiben, dass wir das zu viel gezahlte Pflegegeld aufrechnen möchten gegen das, was wir weiterhin zahlen.
Sie haben Anspruch auf die Hälfte Ihres (anteiligen) Pflegegelds - wenn es keine weiteren Gründe gibt, aus denen wir kürzen müssen. Den darüber hinausgehenden Betrag behalten wir ein, um die Überzahlung auszugleichen. Das halbe Pflegegeld zahlen wir so lange, bis wir das zu viel gezahlte Pflegegeld vollständig aufgerechnet haben.
Die wichtigsten Gründe für die Kürzung von Pflegegeld
Beispiel 1: Voller Pflegegeld-Anspruch
Sie erhalten Pflegegeld des Pflegegrads 2 in Höhe von 347 Euro. Im Mai stellen wir fest, dass wir Ihnen für den Monat April 200 Euro zu viel gezahlt haben.
Für die Monate Juni und Juli könnten wir Ihnen das volle Pflegegeld in Höhe von 347 EUR zahlen.
Um die Überzahlung auszugleichen, rechnen wir im Juni die Hälfte des Pflegegelds auf, das sind 173,50 Euro. Sie erhalten daher im Juni 173,50 Euro Pflegegeld.
Im Juli behalten wir den Restbetrag des im April zu viel gezahlten Pflegegeld in Höhe von 26,50 Euro ein und zahlen Ihnen für diesen Monat 320,50 Euro. Ab August erhalten Sie dann wieder den vollen Betrag.
Monat | Anspruch | Zahlung | Aufrechnung |
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Juni | 347 EUR | 173,50 EUR | 173,50 EUR |
Juli | 347 EUR | 320,50 EUR | 26,50 EUR |
Beispiel 2: Gekürzter Pflegegeld-Anspruch
Sie erhalten Pflegegeld des Pflegegrads 2 in Höhe von 347 Euro. Im Mai stellen wir fest, dass wir Ihnen für den Monat April 200 Euro zu viel gezahlt haben.
Sie haben in den Monaten Juni und Juli Anspruch auf ein gekürztes Pflegegeld. Beträgt Ihr Pflegegeld in einem Monat weniger als die Hälfte Ihres regulären Anspruchs, erfolgt keine Aufrechnung. Wir zahlen wir Ihnen das Pflegegeld aus und rechnen das im April zu viel gezahlte Pflegegeld nicht auf.
Im Juni haben Sie Anspruch auf 150 Euro Pflegegeld. Wir zahlen Ihnen das Pflegegeld vollständig aus und es erfolgt keine Aufrechnung. Im Juli haben Sie Anspruch auf 180 Euro Pflegegeld. Da Ihr Pflegegeld den hälftigen Anspruch überschreitet, rechnen wir 6,50 Euro auf und zahlen Ihnen die Hälfte Ihres regulären Pflegegeldanspruchs von 173,50 Euro aus.
Für die Monate August und September haben Sie einen vollen Pflegegeld-Anspruch in Höhe von 347 Euro. Wir rechnen somit im August 173,50 Euro auf und zahlen Ihnen 173,50 Euro Pflegegeld. Im September wird der Rest des überzahlten Pflegegelds in Höhe von 20 Euro aufgerechnet und wir zahlen Ihnen 327 Euro Pflegegeld.
Monat | Anspruch | Zahlung | Aufrechnung |
---|---|---|---|
Juni | 150 EUR | 150 EUR | 0 EUR |
Juli | 180 EUR | 173,50 EUR | 6,50 EUR |
August | 347 EUR | 173,50 EUR | 173,50 EUR |
September | 347 EUR | 327 EUR | 20 EUR |
Wichtig: Müssen Sie durch die Aufrechnung des Pflegegelds Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragen? In diesem Fall schreiben Sie uns entweder einfach eine Nachricht über "Meine TK" oder die TK-App (Stichwort: Pflegegeld) oder rufen Sie uns unter 040 - 460 66 16 00 an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.
Wir prüfen dann, ob wir Ihnen einen höheren Teil Ihres Pflegegelds auszahlen können. Sie erhalten in einem neuen Brief Informationen, wie Sie das Pflegegeld zurückzahlen können.