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Wir unterstützen Sie, wenn Sie so schwer erkrankt sind, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht führen können und niemand bei Ihnen zu Hause diese Aufgabe übernehmen kann. Die Voraussetzungen dafür unterscheiden sich je nachdem, ob Sie Kinder haben oder nicht.

Weitere Details

Mit Kind

Bei Ihnen lebt ein Kind, das jünger als 14 Jahre ist oder eine Behinderung hat und deshalb Hilfe benötigt.

In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe:

  • Sie müssen ins Krankenhaus,
  • an einer ambulanten oder stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme teilnehmen,
  • erhalten häusliche Krankenpflege oder
  • müssen Ihr weiteres - TK-versichertes - Kind ins Krankenhaus begleiten.

Ohne Kind

Insbesondere in diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe:

  • Sie erholen sich von einem Krankenhausaufenthalt,
  • einer ambulanten Operation oder
  • einer ambulanten Krankenhausbehandlung.

Die Haushaltshilfe unterstützt Sie maximal vier Wochen (bei Bedarf Verlängerung um weitere zwei Wochen möglich).