An dem medizinisch notwendigen Zahnersatz, wie Zahnkronen, Brücken oder Prothesen, beteiligt sich die TK mit einem festen Zuschuss. Die regelmäßige Teilnahme an den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen "belohnt" die TK mit einem höheren Zuschuss.
Weitere Details
In unserem Video haben wir die wesentlichen Inhalte dieser Seite zusammengefasst und mit einem kurzen Zeichentrickfilm veranschaulicht. Erfahren Sie, was genau die Kostenaufstellung enthält und wie unterschiedlich Ihre Eigenbeteiligung ausfallen kann.
Video: Zahnersatz kurz erklärt

Seit dem 1. Oktober 2020 haben sich unsere Zuschüsse zu Ihrem Zahnersatz erhöht. Die Festzuschüsse decken jetzt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung. Das ist der Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist. Für jeden Befund, zum Beispiel "abgebrochener Zahn", ist die Regelversorgung mit Zahnersatz festgelegt.
Die Kosten setzen sich aus den zahnärztlichen Leistungen sowie den Material- und Laborkosten zusammen. Für einen Backenzahn fallen beispielsweise höhere Materialkosten als für einen Schneidezahn an - und damit auch höhere Gesamtkosten. Der Festzuschuss allerdings ist in beiden Fällen der gleiche.
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben und dies der Zahnarzt in einem Bonusheft bestätigt hat, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent bzw. nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge auf 75 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung. Der verbleibende Betrag ist Ihr Eigenanteil.
Mit der Zahnzusatzversicherung ZahnFlex unseres Kooperationspartners Envivas können Sie sich sehr gut absichern und Ihren Eigenanteil reduzieren. Wichtig zu wissen: Es gibt eine Wartezeit von acht Monaten. Mit unserem Tarifberater finden Sie schnell das passende Angebot.
Rechenbeispiel für eine Krone in einem vollständigen Gebiss:
Durchschnittliche Gesamtkosten für eine Regelversorgung: 351,15 Euro
Zuschuss TK ohne Bonus: 210,69 Euro*
Zuschuss bei 5 Jahren lückenlosem Nachweis der Vorsorgeuntersuchung: 70 Prozent der Gesamtkosten = 245,81 Euro*
Zuschuss nach 10 Jahren lückenlosem Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen: 75 Prozent der Gesamtkosten = 263,36 Euro*
* Aktuelle Festzuschussbeträge ab 01.01.2023
Mehrleistungen tragen Sie selbst
Wenn Sie mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt Mehrleistungen vereinbaren, die über die Regelversorgung hinausgehen, tragen Sie die zusätzlichen Kosten hierfür selbst. Lassen Sie sich daher vor der Behandlung eingehend von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin beraten und aufzeigen, welche Kosten auf Sie zukommen und ob es Alternativen gibt. Die Mehrleistungen sollten genau begründet werden.
Typische zahnärztliche Mehrleistungen sind:
- Höherwertige Legierungen aus Edelmetall, zum Beispiel Gold
- Vollverblendungen aus Kunststoff oder Keramik
- Inlays, Onlays oder Overlays - diese sind nicht mit Zahnkronen vergleichbar und von den Festzuschüssen ausgenommen
- Funktionsanalysen - hier ist eine Kostenbeteiligung gesetzlich ausgeschlossen
Unser Service für Sie: Expertenrat zum Zahnersatz
Sie möchten mit unabhängigen Zahnärzt:innen Ihren Heil- und Kostenplan besprechen? Die Zahnärztinnen und Zahnärzte im TK-ÄrzteZentrum informieren Sie individuell anhand Ihres persönlichen Heil- und Kostenplans. Sie erfahren, ob es Alternativen gibt und ob Sie möglicherweise sogar Kosten sparen können. Ihnen entstehen hierfür keine Kosten.
Wenn Sie mehr über das Beratungsangebot zum Zahnersatz wissen möchten:
Härtefallregelung für Zahnersatz
Einen Antrag auf höhere Festzuschüsse bei Zahnersatz können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen im Jahr 2023 folgende Beträge nicht übersteigen:
- Für Alleinstehende 1.358 Euro
- Mit einem Angehörigen 1.867,25 Euro
- Für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 339,50 Euro
Sollte die Härtefallregelung bei Ihnen zutreffen, übernehmen wir die Kosten für Ihren Zahnersatz, sofern Sie sich für eine reine Regelversorgung entscheiden. Das ist der zahnmedizinisch notwendige Zahnersatz. Ist der Heil- und Kostenplan als "Härtefall" gekennzeichnet, rechnet die Zahnarztpraxis die gesamten Kosten mit uns ab. Falls höherwertiges Edelmetall verwendet wird, haben Sie eine kleine Eigenbeteiligung zu leisten. Haben Sie sich für eine höherwertige Versorgung entschieden, erhalten Sie maximal 60 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung plus 40 Prozent.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
Antrag Zuschuss zum Eigenanteil Zahnersatz
Weitere Kostenbeteiligung bei geringem Einkommen
Ist eine vollständige Kostenübernahme nicht möglich, weil Ihre Einnahmen über der Härtefallgrenze liegen, kann sich die TK über den Festzuschuss hinaus möglicherweise mit einem zusätzlichen Anteil an den Kosten beteiligen. Die Höhe dieser zusätzlichen Beteiligung richtet sich nach Ihrer individuellen finanziellen Belastungsgrenze.
Diese besondere Regelung ist vor allem dann für Sie interessant, wenn Sie die Einkommensgrenze für die Härtefallregelung nur knapp überschreiten.
Weitere Kostenbeteiligung erst nach dem Ende der Behandlung beantragen
Ob eine weitere Kostenbeteiligung möglich ist, kann erst dann verbindlich beurteilt werden, wenn die Rechnung für Ihren Zahnersatz vorliegt.
Für die Berechnung der Belastungsgrenze benötigen wir von Ihnen Angaben zu den Einkünften, die von Ihnen und Ihren Angehörigen erzielt werden. Bitte fügen Sie auch gleich die Einkommensnachweise bei. Selbstverständlich genügt eine Kopie. Füllen Sie bitte entsprechend Ihrer Haushaltskonstellation den Antrag mehrfach aus.
Bitte senden Sie den Antrag auf weitere Kostenbeteiligung zusammen mit der zahnärztlichen Rechnung und den Einkommensnachweisen an folgende Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg