Im April und Mai 2023 werden wieder alle wahlberechtigten TK-Mitglieder aufgerufen, bei der Sozialwahl ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsrat der TK zu wählen. Denn wie auch die anderen Versicherungsträger aus Kranken-, Renten- und Unfallversicherung verwaltet sich die Techniker Krankenkasse selbst.

Das heißt, die TK erfüllt im Rahmen des Gesetzes und sonstigen für sie geltenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung. Dazu wird ein sogenanntes Selbstverwaltungsorgan gebildet, bei den Krankenkassen Verwaltungsrat genannt. Dieses Gremium besteht in der Regel aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. So auch bei der TK. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden bei der Sozialwahl gewählt. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Fakten zur Wahl auf einen Blick

Die wichtigsten Fakten rund um diese Wahl und die zur Wahl stehenden Listen lesen Sie auch in unserem "TK-Spezial Sozialwahl - Ihre Stimme entscheidet!" sowie in Kurzform in unserem Flyer "Sozialwahl 2023 - Ihre Stimme redet mit!". Und natürlich auf den folgenden Seiten dieses Themenspezials.

TK-Spezial Sozialwahl 2023 - Ihre Stimme entscheidet! (PDF, 2,3 MB)

Flyer Sozialwahl 2023 - Ihre Stimme redet mit! (PDF, 497 kB)