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Ich mache ein nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum oder Nachpraktikum. Wie bin ich krankenversichert? Für freiwillige Praktika vor und nach dem Studium gelten dieselben Regeln wie für Jobs.
Familienversichert bleibenSie bleiben familienversichert, wenn Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von monatlich 535 Euro (bei einem Minijob 556 Euro) nicht überschreitet.Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze für weniger als 2 Monate innerhalb der letzten 12 Monate? Und das Überschreiten war unvorhergesehen, weil Sie zum Beispiel eine Krankheitsvertretung gemacht haben? Dann kann Ihre Familienversicherung weiter bestehen, wenn Sie in den beiden Monaten des Überschreitens jeweils nicht mehr als 1.112 Euro verdient haben. Steht dagegen bereits zu Beginn einer Beschäftigung fest, dass die Einkommensgrenze überschritten wird, endet die Familienversicherung sofort.Mehr Infos finden Sie hier: Häufige Fragen zur Familienversicherung Mitglied werdenWerden Sie TK-Mitglied, wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist.Sie werden freiwillig versichert, sofern der Umfang der Beschäftigung einem Minijob  oder einer kurzfristigen Beschäftigung entspricht.Ist der Umfang der Beschäftigung größer, versichern wir Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.
Versichern Sie sich direkt online: TK-Mitglied werden Mehr zum Thema:  Wie hoch ist mein Beitrag als freiwilliges Mitglied bei der TK? Wie hoch ist der Beitrag für Beschäftigte?
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