StartseiteVersicherungGut versichert in jeder LebenslageKrankenversichert in der RenteOptimal auf die Rente vorbereitetWann bin ich in der Rente freiwillig versichert und was bedeutet das für mich?
Wann bin ich in der Rente freiwillig versichert und was bedeutet das für mich?
Auch wenn Sie nicht pflicht- oder familienversichert sind, können Sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Sie werden dann als Rentnerin oder Rentner freiwillig versichert. Ausnahme: Sie haben sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, weil Sie zum Beispiel privat versichert sind. Dann müssen Sie sich weiter privat versichern.So funktioniert die freiwillige VersicherungDa wir Ihre Beiträge aus Ihren gesamten Einkünften berechnen, bekommen Sie von unsjedes Jahr eine Einkommensanfrage. Anschließend schreiben wir Ihnen, wie hoch Ihre aktuellen Beiträge sind.Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt für freiwillig Versicherte die Hälfte der Krankenkassenbeiträge. Diesen Zuschuss müssen Sie bei der DRV beantragen. Stellen Sie den Antrag am besten, sobald Sie wissen, dass Sie freiwillig versichert sind.Ihre Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung müssen Sie selbst überweisen - auch die Beiträge aus der Rente von der DRV. Wie Sie das per SEPA-Lastschriftmandat einfach erledigen können, schreiben wir Ihnen dann.Das ist wichtig für Ihre Beiträge zur Krankenversicherung und zur PflegeversicherungWenn Sie freiwillig versichert sind, zahlen Sie aus allen Ihren Einnahmen Beiträge, also auch ausEinkommen aus Vermietung oder Verpachtung, Einkommen aus Kapitalvermögen und Arbeitsentgelt aus einem Minijob (bis 603 Euro im Monat brauchen Sie nur die Pflegeversicherung zu zahlen)Die Höhe Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung bewegt sich immer zwischen einem Mindestbeitrag von 220,03 Euro und einem Höchstbeitrag von 970,12 Euro im Monat. Der Beitrag zur Pflegeversicherung kommt noch dazu. Eine Untergrenze für geringe Einkommen gibt es für freiwillig Versicherte nicht. So berechnen sich Ihre Beiträge Ab Rentenbeginn familienversichert?Wenn Sie ab Rentenbeginn die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen, können Sie über Ihren Ehemann oder Ihre Ehefrau familienversichert sein. Dafür muss Ihr monatliches Gesamteinkommen niedriger als 565 Euro (bei einem Minijob niedriger als 603 Euro) sein.
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