You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Schwangerschaft und Familie Entlastung für Familien Mutterschaftsgeld Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Mutterschutz nach einer Fehlgeburt Für viele Frauen und ihre Familien kann eine Fehlgeburt körperlich und seelisch sehr belastend sein. Manche Frauen brauchen danach Zeit, um zur Ruhe zu kommen und um sich zu erholen. Seit dem 1. Juni 2025 haben sie ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. 
Wie lange der Mutterschutz dann dauert, hängt davon ab, in welcher Schwangerschaftswoche es zu einer Fehlgeburt kam:ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutzab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutzab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen MutterschutzDamit wir Ihnen das Mutterschaftsgeld zahlen können, schicken Sie uns bitte eine ärztliche Bescheinigung. Darauf muss das Datum und die Schwangerschaftswoche der Fehlgeburt stehen. Außerdem brauchen wir Ihre Bankverbindung. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie die Schutzfrist vollständig nutzen möchten.Hinweis: Nach einer Fehlgeburt dürfen Sie früher wieder arbeiten. Nur wenn Sie es ausdrücklich wünschen, darf Ihr Arbeitgeber Sie vor Ablauf Ihrer Schutzfrist beschäftigen. 
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.