Wir erhielten von einigen Kunden Hinweise auf dubiose Telefonanrufe von angeblichen TK-Mitarbeitern, bei denen es sich in Wahrheit um versteckte Werbeanrufe oder um versuchten Datenklau handelt. Häufig erhalten TK-Versicherte auch E-Mails, in denen für einen Kassenwechsel zum Beispiel mit dem Argument geworben wird, Die Techniker sei zahlungsunfähig. Hier erfahren Sie, woran Sie die unseriösen Anrufer und E-Mail-Versender erkennen können.

Die Methoden der Anrufer

Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter einer Krankenkasse, einer Verbraucherzentrale oder einer anderen Institution aus, um sich auf diese Weise das Vertrauen ihrer Gesprächspartner zu erschleichen.

Manche Kunden berichten von Versuchen, in betrügerischer Weise an sensible Sozial- und Gesundheitsdaten zu gelangen. Häufig geben die Anrufer vor, eine Prämie auszahlen und dafür "nur kurz Bankverbindung und Adresse abgleichen" zu wollen. In Wirklichkeit versuchen die digitalen Trickdiebe, die erschlichenen Informationen zu Geld zu machen, etwa indem sie die gesammelten Daten weiterverkaufen.

In anderen Fällen werden den Kunden unseriöse Angebote aufgedrängt: Sie werden dazu aufgefordert, bestimmte Zusatzversicherungen abzuschließen oder die Krankenkasse zu wechseln. Manchmal rufen die vermeintlichen TK-Mitarbeiter oder falschen Verbraucherschützer auch mehrfach an, der Ton wird im Laufe der Gespräche häufig schärfer und drängender.

Bei den geschilderten Methoden handelt es sich nur um Beispiele. Häufig ändern die Anrufer ihre Strategie und variieren die Geschichten dahinter.

Woran Sie fingierte Anrufe erkennen

  • Generelle Vorsicht ist bei unterdrückten Rufnummern angesagt. TK-Mitarbeiter rufen grundsätzlich niemals mit unterdrückter Rufnummer bei Ihnen an.
  • Die Techniker fragt nur nach Ihrer Bankverbindung, wenn Sie einen Antrag auf eine Leistung oder eine Erstattung gestellt haben.

Im Zweifel das Gespräch beenden

Wenn Sie bei einem Telefonat den Verdacht haben, dass es sich um einen missbräuchlichen oder fingierten Anruf handelt, sollten Sie das Telefonat unverzüglich beenden.

Übrigens: Werbeanrufe dürfen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Angerufenen erfolgen. Unerlaubte Werbeanrufe können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Das gilt auch für Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer. Nähere Informationen darüber erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, etwaige Verstöße zu melden.

Vorsicht vor Spam-Mails

TK-Versicherte erhalten immer wieder Spam- oder Werbe-E-Mails, in denen ein fiktiver Absender unter anderem mitteilt, dass die eigene Krankenkasse zahlungsunfähig ist und deshalb möglichst schnell eine neue Krankenversicherung gesucht werden soll. Die angebotene Kasse sei - natürlich - auch noch viel günstiger als die bisherige.


Derartige E-Mails sollten nicht weiter beachtet und schnellstens gelöscht werden. Denn die Behauptung, "Ihre Kasse ist zahlungsunfähig", ist der unseriöse Versuch, Kundendaten zu erhalten und Kunden für private Krankenversicherer zu gewinnen.