Hongkong
Hongkong zählt zu den bedeutendsten Finanzzentren Asiens und fungiert als Zugang zum chinesischen Markt. Als Sonderverwaltungszone genießt Hongkong weitreichende Autonomie innerhalb Chinas, ein Status, der bis 2047 garantiert ist.
Laut dem Auswärtigen Amt sind mehr als 500 deutsche Firmen, Firmenvertretungen und Regionalbüros in Hongkong präsent.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Nutzen Sie gern unsere Arbeitshilfe , um die Voraussetzungen zu prüfen.
Denn auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Visa- und Einreisebestimmungen
Visa für eine geplante Erwerbstätigkeit oder für einen Daueraufenthalt in Hongkong müssen vor der Einreise beantragt werden. Der Antrag ist entweder über das für den eigenen Wohnort zuständige Visumannahmezentrum zu stellen oder direkt online beim Hongkonger Immigration Department einzureichen.
Wichtige Hinweise
Physische Anwesenheit in Hongkong für Visumverlängerungen erforderlich
Tropenmedizinische Untersuchung (G35) empfohlen
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.