Sie als Arbeitgeber beantragen die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das Meldeverfahren. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Datensatz zurück. Praktisch: Auch Abos sind möglich.
Weitere Details
Unbedenklichkeitsbescheinigung über Datenaustausch
Den Antrag auf die Bescheinigung stellen Sie über das elektronische Datenaustauschverfahren. Mehr Infos zum Meldeverfahren finden Sie in unserem Beratungsblatt Meldeverfahren (PDF, 204 kB) .
Wichtig: Bitte prüfen Sie, ob Ihre Entgeltabrechnungssoftware das digitale Verfahren unterstützt. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Anbieter. Gut zu wissen: Im SV-Meldeportal können Sie den Antrag über das Meldeverfahren stellen.
Wie bekommen Unternehmen die Rückmeldung?
Diese meldet das Ergebnis der Prüfung sofort per Datensatz zurück. Der Datensatz enthält dann entweder die Unbedenklichkeitsbescheinigung als PDF oder die Ablehnung als elektronische Rückmeldung.
Wann wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt?
Für die Ablehnung sind im neuen Verfahren diese Gründe vorgesehen:
- Beitragsrückstand
- Kein laufendes Arbeitgeberkonto
Wer kann den Antrag stellen?
Der Antrag kann durch den Arbeitgeber selbst oder durch einen vom Arbeitgeber Bevollmächtigen gestellt werden. Dazu gehören z.B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder andere Dienstleister. Diese "sonstigen Dienstleister" müssen beim ersten Antrag elektronisch nachweisen, dass sie bevollmächtigt sind.
Welche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden über den Datenaustausch ausgestellt?
Es gibt 2 Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die über das elektronische Verfahren ausgestellt werden können.
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung: Damit die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss der Arbeitgeber seine Beitragsnachweis- und -zahlungspflichten bei der Einzugsstelle rechtzeitig und vollständig erfüllt haben - und zwar zum Zeitpunkt der Ausstellung und innerhalb der letzten 6 Monate.
- Einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung: Wenn aktuell zwar keine Beitragsrückstände bestehen, aber die Beitragsnachweis- oder -zahlungspflichten in der Vergangenheit unregelmäßig erfüllt wurden, erhält der Arbeitgeber eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Abonnement: Für alle, die regelmäßig Unbedenklichkeitsbescheinigungen brauchen
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann über das maschinelle Meldeverfahren einmalig oder auch im Abonnentenmodell angefordert werden.
Haben Sie das Abo gewählt, erhalten Sie die Bescheinigungen unaufgefordert regelmäßig monatlich, quartalsweise oder halbjährlich.
Gut zu wissen: Sie können jederzeit den Turnus wechseln, dafür beantragen Sie das Abo einfach im gewünschten Intervall neu. Wenn Sie das Abo nicht mehr brauchen, können Sie es jederzeit über das Meldeverfahren widerrufen.
Laufen alte Abos im neuen Verfahren weiter?
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung vor der Umstellung auf das neue System bereits abonniert haben/hatten, müssen Sie das Abonnement über das Meldeverfahren neu beantragen.
Wofür brauchen Unternehmen Unbedenklichkeitsbescheinigungen?
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weist ein Unternehmen nach, dass es als Arbeitgeber seine Beiträge zahlt - und somit zuverlässig und leistungsfähig ist. So ein Nachweis ist häufig nötig, wenn sich Unternehmen auf bestimmte Aufträge bewerben.