Zum 1. Januar eines Jahres ändern sich in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen und damit auch die Beiträge. Deswegen dürfen Arbeitgeber nicht vergessen, ihren Dauerbeitragsnachweis anzupassen - sofern sie einen eingerichtet haben.
Weitere Details
Reichen Sie den neuen Dauerbeitragsnachweis bitte mit Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder sv.net bis zum ersten Fälligkeitstermin des neuen Jahres bei der TK ein. Eine Übersicht über alle Fälligkeitstermine 2023 finden Sie oben im Kasten als PDF zum Download.