Kontakt

Wir machen Ihnen die Beitragszahlung so einfach wie möglich: Lassen Sie die Beiträge direkt von Ihrem Konto abbuchen. Erteilen Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat bequem über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Übrigens: Der Widerruf erfolgt seit 2025 auch elektronisch.

Weitere Details

Mit dem Lastschriftmandat ist sichergestellt, dass die Beiträge rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin bei uns eingehen.

So übermitteln Sie Ihr Mandat an die Krankenkasse

Das Mandat erteilen Sie einfach elektronisch per Änderungsmeldung über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal

Wie lange ist ein SEPA-Lastschriftmandat gültig?

Ein Lastschriftmandat gilt unbefristet, sofern Sie es nicht widerrufen. Der Widerruf ist jederzeit möglich. 

Kann ein SEPA-Lastschriftmandat verfallen?

Ja, das kann passieren. Denn: Ein Mandat verfällt automatisch, wenn seit der letzten Abbuchung mehr als 36 Monate vergangen sind.

Was mache ich, wenn meine Software nicht alle Angaben ausfüllt?

In der Regel werden alle notwendigen Angaben zum Lastschriftmandat automatisch von der Software Ihres Lohnabrechnungsprogramms bzw. des SV-Meldeportals übernommen.

Wenn dies nicht klappt, müssen Sie die Daten selbst eintragen:

Dann wählen Sie die TK-Betriebsnummer 15027365 als Empfänger Ihrer Änderungsmeldung aus. 

Danach geben Sie einfach diese Angaben manuell ein:

  • Datum (gültig ab)
  • Gläubiger-ID
  • Kontoinhaber
  • Straße
  • Hausnummer
  • PLZ
  • Wohnort
  • IBAN

Was mache ich, wenn sich meine Bankverbindung ändert?

Bei der Änderung Ihrer Bankverbindung erteilen Sie uns bitte ein neues Lastschriftmandat über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Übrigens: Telefonisch geht das leider nicht. Krankenkassen dürfen keine neuen Bankdaten per Telefon aufnehmen.

Widerruf des SEPA-Mandats über den Datenaustausch 

Zum 1. Januar 2025 wurde der Prozess um den elektronischen Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates erweitert. In das Datenaustauschverfahren wurde ein neues Datenfeld "Kennzeichen Widerruf SEPA-Lastschriftmandat" integriert.

Ein Widerruf ist frühestens nach 3 Tagen, also ab dem 4. Arbeitstag nach Abgabe der Meldung möglich. Maßgeblich für die Dreitagesfrist ist das Erstelldatum der Meldung. Die Abgabe eines elektronischen Widerrufs für Zeiträume vor diesem Datum ist nicht zulässig.

Was galt davor?

Bis Ende 2024 war die Schriftform nötig, um ein elektronisch erteiltes Lastschriftmandat wieder zu beenden.  

Mehr Infos

Umfangreiche Informationen zu SEPA bieten Ihnen die Seiten der Deutschen Bundesbank.

In Ausnahmefällen: der Papierweg

In Ausnahmefällen können Sie uns das Sepa-Lastschriftmandat per Post schicken: 

Fachzentrum Mitgliedschaft und Beiträge, 20901 Hamburg

Übrigens: Die Adresse ist vollständig, es handelt sich um eine sogenannte Großkundenpostleitzahl.

Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie im Feld "Betriebsnummer Ihrer Firma" die Betriebsnummer Ihrer Firma und nicht die TK-Betriebsnummer (15027365) an.

SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 658 kB)

SEPA Direct Debit Mandate (PDF, 638 kB)

Bitte im Adobe Reader öffnen: Um alle PDF-Funktionen nutzen zu können, öffnen Sie das PDF bitte mit Adobe Reader. Im Browser (z. B. Chrome) sind leider nicht alle Funktionen des PDFs möglich.

Ich habe noch kein Arbeitgeber-Beitragskonto bei der TK

Sie wollen ein Arbeitgeberkonto bei der TK eröffnen und das SEPA-Mandat erstmalig erteilen? Ihr Arbeitgeber-Beitragskonto legen Sie elektronisch über das Meldeverfahren an, z.B. über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.