2026 beträgt der monatliche Höchstzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung 502,49 Euro. Er gilt für Beschäftigte, die freiwillig gesetzlich bei der TK krankenversichert sind.
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Der Beitragszuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht dem Arbeitgeberanteil, den Sie bei versicherungspflichtigen Beschäftigten zahlen müssten. Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt brauchen Sie allerdings nie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen.
- 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 69.750 Euro bzw. monatlich bei 5.812,50 Euro.
Daher beträgt im 2026 der Höchstzuschuss für bei der TK freiwillig gesetzlich krankenversicherten Beschäftigte mit dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung 502,49 Euro (7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 Euro monatlich zuzüglich der Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes ).
Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers bleibt auch unverändert, wenn Beschäftigte von der Krankenkasse einen Bonus oder eine Beitragsrückzahlung erhalten.
Mehr zum Beitragszuschuss finden Sie bei TK-Lex.