2023 beträgt der Höchstzuschuss für einen bei der TK freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter mit dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung 394,02 Euro.
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Der Beitragszuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht dem Arbeitgeberanteil, den Sie bei einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zahlen müssten. Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt brauchen Sie allerdings nie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen.
2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 59.850 Euro beziehungsweise monatlich 4.987,50 Euro.
Daher beträgt der Höchstzuschuss für einen bei der TK freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter mit dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung 394,02 Euro (7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.987,50 Euro monatlich zuzüglich der Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes ).
Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers bleibt auch unverändert, wenn der Beschäftigte von seiner Krankenkasse einen Bonus oder eine Beitragsrückzahlung erhält.
Mehr zum Beitragszuschuss finden Sie bei TK-Lex.