Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann.
Weitere Details
Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die Krankenkasse Ihre Beitragsschuld. Sind später Korrekturen notwendig, kann das für beide Seiten zu Mehraufwand führen.
Unser Tipp: Nutzen Sie für die Übermittlung von Beitragsnachweisen und Meldungen einfach sv.net .
Was sind Bankarbeitstage?
Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Auch den 24. und den 31. Dezember lassen Sie unberücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Der fünftletzte Bankarbeitstag kann aufgrund nicht bundeseinheitlicher Feiertage unterschiedlich sein und richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. Die Techniker Krankenkasse hat ihren Sitz in Hamburg.
Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter und in unserer Fälligkeitsübersicht (PDF zum Download) weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.