Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags eines Monats vorliegen. Das bedeutet für Sie: Sie müssen den Beitragsnachweis spätestens am vorherigen Tag bis 24 Uhr übermitteln, damit er rechtzeitig da ist. Die konkreten Termine finden Sie in unserer PDF-Übersicht.

Weitere Details

Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die Krankenkasse Ihre Beitragsschuld. Sind später Korrekturen notwendig, kann das für beide Seiten zu Mehraufwand führen.

Unser Tipp: Sie haben kein Entgeltabrechnungsprogramm? Nutzen Sie für die Übermittlung von Beitragsnachweisen und Meldungen einfach das SV-Meldeportal .

Was sind Bankarbeitstage?

Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Auch den 24. und den 31. Dezember lassen Sie unberücksichtigt. 

Bitte beachten Sie: Der fünftletzte Bankarbeitstag kann aufgrund nicht bundeseinheitlicher Feiertage unterschiedlich sein und richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. Die Techniker Krankenkasse hat ihren Sitz in Hamburg.

Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter  und in unserer Fälligkeitsübersicht  (PDF zum Download) weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.