Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags eines Monats vorliegen. Das bedeutet für Sie: Sie müssen den Beitragsnachweis spätestens am vorherigen Tag bis 24 Uhr übermitteln, damit er rechtzeitig da ist. Die konkreten Termine finden Sie in unserer PDF-Übersicht.
Weitere Details
Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die Krankenkasse Ihre Beitragsschuld. Sind später Korrekturen notwendig, kann das für beide Seiten zu Mehraufwand führen.
Unser Tipp: Sie haben kein Entgeltabrechnungsprogramm? Nutzen Sie für die Übermittlung von Beitragsnachweisen und Meldungen einfach das SV-Meldeportal .
Was sind Bankarbeitstage?
Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Auch den 24. und den 31. Dezember lassen Sie unberücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Der fünftletzte Bankarbeitstag kann aufgrund nicht bundeseinheitlicher Feiertage unterschiedlich sein und richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. Die Techniker Krankenkasse hat ihren Sitz in Hamburg.
Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter und in unserer Fälligkeitsübersicht (PDF zum Download) weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.