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Azubis anmelden und Meldungen während der Ausbildung

  • Ausbildungsbeginn: Wenn Auszubildende ins Unternehmen eintreten, melden Sie sie - wie reguläre Beschäftigte auch - mit der Versicherungsnummer und dem Abgabegrund 10 bei der zuständigen Krankenkasse an.
  • Während der Ausbildung: Es gelten alle sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten wie z. B. Jahresmeldungen oder Unterbrechungsmeldungen. Für jede abgegebene Meldung müssen Arbeitgeber ihren Azubis außerdem eine Meldebescheinigung ausstellen.

Was ist, wenn die Azubis ihre Renten-/Sozialversicherungsnummer nicht wissen?

Wenn die neuen Mitarbeitenden ihre Sozial-/Rentenversicherungsnummer (noch) nicht kennen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Für beide brauchen Sie bestimmte Angaben der betroffenen Azubis.

  • Abfrage bei der DRV: Als Arbeitgeber können Sie die Nummer bei der Rentenversicherung abfragen. Nutzen Sie dafür Ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Sie benötigen den Namen, die Adresse, das Geburtsdatum und den Geburtsort.
  • Anmeldung ohne Versicherungsnummer: Alternativ können Sie die Anmeldung auch ohne Versicherungsnummer abgeben. Auch dafür benötigen Sie den Namen, die Adresse, das Geburtsdatum und den Geburtsort. Auf Grundlage dieser Angaben ermittelt die Krankenkasse die Versicherungsnummer und meldet sie auf maschinellem Weg zurück.

Wichtig: Für Azubis gibt es einen besonderen Personengruppenschlüssel

Auszubildende sollen bei der späteren Rentenberechnung nicht dafür bestraft werden, dass sie während ihrer Ausbildung ein geringes Arbeitsentgelt erhalten. Daher werden Berufsausbildungszeiten bei der Rentenberechnung höher bewertet. 

Zu diesem Zweck tragen Sie in den Meldungen die besondere Personengruppe 102 (Seefahrt 141) ein. Dies gilt bis zum tatsächlichen Ende der Ausbildung, auch wenn die Auszubildenden eine Nachprüfung machen müssen.

In einigen Branchen sind Sofortmeldungen vor Ausbildungsbeginn erforderlich

Noch bevor die neuen Azubis im Unternehmen anfangen, müssen Arbeitgeber prüfen, ob eine Sofortmeldung fällig ist. 

Wenn ja: Die Sofortmeldung für Azubis muss mit dem Abgabegrund 20 an die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt werden.

Was sind Sofortmeldungen?

Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Meldepflicht in Wirtschaftsbereichen, in denen Schwarzarbeit verstärkt vorkommt. Das betrifft zum Beispiel das Bau-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Transportwesen und weitere Branchen. 

Tipp: Mehr zu Sofortmeldungen können Sie in unserem Artikel nachlesen: Sofortmeldungen ab 2026 .

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