SV-Meldungen

Wenn die Auszubildenden ins Unternehmen eintreten, werden sie - wie reguläre Beschäftigte auch - vom Arbeitgeber mit der Versicherungsnummer und dem Abgabegrund 10 bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet. 

Während der Ausbildung gelten alle sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten wie z. B. Jahresmeldungen oder Unterbrechungsmeldungen. Für jede abgegebene Meldung müssen Arbeitgeber ihren Azubis außerdem eine Meldebescheinigung ausstellen.

Renten-/Sozialversicherungsnummer

Wenn die neuen Mitarbeitenden ihre Sozial-/Rentenversicherungsnummer nicht kennen, können Arbeitgeber diese über ihr Abrechnungsprogramm bei der Rentenversicherung abfragen. Dafür brauchen sie den Namen, die Adresse, das Geburtsdatum und den Geburtsort.

Alternativ können Arbeitgeber die Anmeldung ohne Versicherungsnummer abgeben. Auch hierbei benötigen sie die oben genannten persönlichen Daten der Person. Auf Grundlage dieser zusätzlichen Angaben ermittelt die Krankenkasse die Versicherungsnummer und meldet sie auf maschinellem Weg zurück.

Besonderer Personengruppenschlüssel

Auszubildende sollen bei der späteren Rentenberechnung nicht dafür bestraft werden, dass sie während ihrer Ausbildung ein geringes Arbeitsentgelt erhalten. Daher werden Berufsausbildungszeiten bei der Rentenberechnung höher bewertet. 

Zu diesem Zweck tragen Arbeitgeber in den Meldungen die besondere Personengruppe 102 (Seefahrt 141) ein. Dies gilt bis zum tatsächlichen Ende der Ausbildung, auch wenn die Auszubildenden eine Nachprüfung machen müssen.

Sofortmeldungen vor Ausbildungsbeginn

Noch bevor die neuen Azubis im Unternehmen anfangen, müssen Arbeitgeber prüfen, ob eine Sofortmeldung fällig ist. 

Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Meldepflicht in Wirtschaftsbereichen, in denen Schwarzarbeit verstärkt vorkommt. Das betrifft zum Beispiel das Bau-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Transportwesen und weitere Branchen.

Die Sofortmeldung für Azubis muss mit dem Abgabegrund 20 an die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt werden.

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