Obwohl in der Regel eine Betriebsnummer vorhanden ist, erhalten die Zahlstellen als eine zusätzliche Ordnungsnummer die Zahlstellennummer. Diese dient der eindeutigen elektronischen Identifizierung.

Weitere Details

Die Nummer richtet sich nach dem Aufbau der Arbeitgeber-Betriebsnummer. Sie ist von den Arbeitgebern beziehungsweise Zahlstellen verpflichtend zu beantragen, um am Zahlstellenmeldeverfahren teilnehmen zu können.