Eine Zahlstellennummer beantragen Sie elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungs-Software oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal. Die Zahlstellennummern werden für alle Krankenkassen von der ITSG vergeben.

Weitere Details

Soweit dies zur Umsetzung gesetzlicher Pflichten nach dem SGB V erforderlich ist, können

  • die Sozialversicherungsträger,
  • ihre Verbände und ihre Arbeitsgemeinschaften,
  • die Künstlersozialkasse,
  • die Behörden der Zollverwaltung und
  • die Arbeitgeber

die im Zahlstellenverfahren gespeicherten Daten abrufen und verarbeiten.

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