Eine Zahlstellennummer beantragen Sie elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungs-Software oder eine Ausfüllhilfe wie sv.net. Die Zahlstellennummern werden für alle Krankenkassen von der ITSG vergeben.
Weitere Details
Soweit dies zur Umsetzung gesetzlicher Pflichten nach dem SGB V erforderlich ist, können
- die Sozialversicherungsträger,
- ihre Verbände und ihre Arbeitsgemeinschaften,
- die Künstlersozialkasse,
- die Behörden der Zollverwaltung und
- die Arbeitgeber
die im Zahlstellenverfahren gespeicherten Daten abrufen und verarbeiten.
Informationen zum Zahlstellenverfahren finden Sie auch in unserem Beratungsblatt Zahlstellenverfahren (PDF, 184 kB) .