Eine Zahlstellennummer beantragen Sie elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungs-Software oder eine Ausfüllhilfe wie sv.net. Die Zahlstellennummern werden für alle Krankenkassen von der ITSG vergeben.

Weitere Details

Soweit dies zur Umsetzung gesetzlicher Pflichten nach dem SGB V erforderlich ist, können

  • die Sozialversicherungsträger,
  • ihre Verbände und ihre Arbeitsgemeinschaften,
  • die Künstlersozialkasse,
  • die Behörden der Zollverwaltung und
  • die Arbeitgeber

die im Zahlstellenverfahren gespeicherten Daten abrufen und verarbeiten.

Informationen zum Zahlstellenverfahren finden Sie auch in unserem Beratungsblatt Zahlstellenverfahren (PDF, 184 kB) .