Für alle Arbeitnehmer, die unter die Bestandschutzregelung fallen, berechnen Sie die Beträge mit dem sogenannten FÜ - d. h. dem Faktor für den Übergangsbereich. 

Hier sehen Sie die Faktoren für den Übergangsbereich (FÜ) für 2022 und 2023

Faktor Übergangsbereich (FÜ) 01.10.2022 - 31.12.2022

Faktor Übergangsbereich (FÜ) 01.01.2023 - 31.12.2023

0,7509

0,7417