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Wann variable Entgeltbestandteile zum Jahresentgelt gehören Wann gehören variable Bestandteile wie Boni oder Einmalzahlungen zum regelmäßigen Gehalt und wann nicht? Wir haben eine Übersicht mit Beispielen zusammengestellt.
Was sind variable Entgeltbestandteile?Provisionen, Boni, Prämien, Sonderzahlungen oder Erfolgsbeteiligungen gelten als variable Entgeltbestandteile und können jährlich oder monatlich gezahlt werden. Sie können an den Unternehmenserfolg geknüpft sein und werden dann meist jährlich ausgezahlt. Oder sie sind mit der nachgewiesenen Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden, dann können sie eine wichtige Rolle bei der Vergütung spielen und werden häufig monatlich gezahlt. Wann gehören sie zum regelmäßigen Arbeitsentgelt?Ob und unter welchen Umständen diese variablen Entgeltbestandteile zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zu zählen sind, wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert. Zur Vereinheitlichung hat der GKV-Spitzenverband im Jahr 2018 die vorherigen Grundsätze konkretisiert. Kein regelmäßiges ArbeitsentgeltVariable Arbeitsentgeltbestandteile gehören nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt, wenn sie individuell-leistungsbezogen oder unternehmenserfolgsbezogen sind und in Form von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt gewährt werden sowie wenn die Gewährung im Vorfeld ungewiss ist. Es handelt sich damit um unregelmäßige Arbeitsentgeltbestandteile, die weder prognostiziert noch im Rahmen einer Durchschnittsbetrachtung geschätzt werden können. Regelmäßiges ArbeitsentgeltVariable Arbeitsentgeltbestandteile müssen hingegen dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zugeordnet werden, wenn sie individuell-leistungsbezogen gewährt werden und üblicherweise Bestandteil des monatlichen Arbeitsentgelts sind, das laufende Arbeitsentgelt also deutlich mitprägen. Praxisbeispiele im Überblick: Welche Arbeitsentgeltbestandteile sind Teil des Jahresarbeitsentgelts (JAE)? In der folgenden Tabelle haben wir einige Beispiele zusammengestellt, die Ihnen die Zuordnung leichter machen.
 Anrechnung auf regelmäßiges JAEKeine Anrechnung auf regelmäßiges JAE
Bereitschaftsdienstvergütung, die regelmäßig in gleicher Höhe gezahlt wird (pauschal) x 
Bereitschaftsdienstvergütung (nicht pauschal)  x
Erschwerniszuschläge regelmäßig, schwankend  x
Fahrgeldpauschalen x 
Fahrtkostenersatz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte  x
Jahresprämiex 
Jubiläumsgeschenke x
Kinderzulagen x
Kfz-Überlassung x 
Prämien für Verbesserungsvorschläge (betrieblich)  x
Provisionen (individuell leistungsbezogen, bezogen auf Unternehmenserfolg) x
Provisionen (individuell leistungsbezogen), die monatliches Arbeitsentgelt mitprägen x 
Überstunden (pauschal) x 
Überstunden (unregelmäßig oder schwankend)  x
Urlaubsabgeltung  x
Vermögenswirksame Leistungen (VL)x 
Was passiert bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze?Wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) übersteigt ( § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ), sind Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei .Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen, sofern sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Arbeitsentgelte beziehungsweise Entgeltbestandteile, bei denen ungewiss ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie gewährt werden, müssen dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt nicht zugerechnet werden. 
Unser Tipp: Mit unserem JAE-Rechner können Sie das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ermitteln.
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