Ja, mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) gilt weiterhin, dass kinderlose Beschäftigte keinen Zuschlag (0,6 Prozent) zahlen, wenn sie unter 23 Jahre alt sind. Dasselbe gilt für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.
Beratungsblatt Beiträge in der Pflegeversicherung
Rundschreiben zu den PV-Beitragssätzen ab 07/2023 und zur Elterneigenschaft (RS 2023-384 v. 11.07.2023)
Weitere Details
Hinweis: Dies sind Informationen für Arbeitgeber. Suchen Sie nach Infos für Versicherte? Dann finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem Versichertenbereich .
Wichtig zu wissen: Den Zuschlag für Kinderlose tragen die Beschäftigten allein, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
Wo finde ich die aktuellen PV-Beitragssätze?
Die Beitragssätze und Abschläge zur Pflegeversicherung (PV) für 2025 finden Sie in unserer Übersicht .