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Die Beiträge sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. In unserer Übersicht finden Sie alle Termine auf einen Blick.

Weitere Details

Der digitale Kalender von TK-Lex bietet Ihnen die Möglichkeit, Termine in Ihren Kalender zu exportieren.

Fälligkeiten 2026

Beitragsnachweise

Wichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der TK eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen. 

Für den MonatBeitragsnachweis fällig am
Januar26.01.2026
Februar23.02.2026
März25.03.2026
April24.04.2026
Mai22.05.2026
Juni24.06.2026
Juli27.07.2026
August25.08.2026
September24.09.2026
Oktober26.10.2026
November24.11.2026
Dezember 22.12.2026

Sozialversicherungsbeiträge

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird.

Für den MonatSV-Beiträge fällig am
Januar28.01.2026
Februar25.02.2026
März27.03.2026
April28.04.2026
Mai27.05.2026
Juni26.05.2026
Juli29.07.2026
August27.08.2026
September28.09.2026
Oktober28.10.2026
November26.11.2026
Dezember 28.11.2026

 

Hinweis zu den Bankarbeitstagen: Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine banküblichen Arbeitstage. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Feiertage gibt, können die Termine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Maßgebend ist hierbei der Sitz der Krankenkasse, im Fall der TK also Hamburg.

Der 24. und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage .

Überweisungen an die TK: Empfängernamen richtig angeben

Seit Oktober 2025 gelten gesetzliche Regelungen, nach denen die Banken einen Namensabgleich im elektronischen Zahlungsverkehr durchführen müssen. So sollen Überweisungen sicherer werden. 

Hinweise für Ihre Beitragsüberweisungen an die TK

Die TK führt verschiedene Konten bei unterschiedlichen Banken. Wenn Sie eines dieser Konten für eine Überweisung an uns verwenden, lautet der Empfängername immer "Techniker Krankenkasse". Bitte geben Sie diesen Namen an und nicht etwa "TK" oder "Die Techniker".

Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.