Die Beiträge sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. In unserer Übersicht finden Sie alle Termine auf einen Blick.

Weitere Details

Wichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der TK eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen.

Fälligkeiten 2023

Beitragsnachweise

Monat

Datum

Wochentag

Januar

25.

Mittwoch

Februar

22.

Mittwoch

März

27.

Montag

April

24.

Montag

Mai

24.

Mittwoch

Juni

26.

Montag

Juli

25.

Dienstag

August

25.

Freitag

September

25.

Montag

Oktober

24.

Dienstag

November

24.

Freitag

Dezember 

21.

Donnerstag

Sozialversicherungsbeiträge

Monat

Datum

Wochentag

Januar

27.

Freitag

Februar

24.

Freitag

März

29.

Mittwoch

April

26.

Mittwoch

Mai

26.

Freitag

Juni

28.

Mittwoch

Juli

27.

Donnerstag

August

29.

Dienstag

September

27.

Mittwoch

Oktober

26.

Donnerstag

November

28.

Dienstag

Dezember 

27.

Mittwoch

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine banküblichen Arbeitstage. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Feiertage gibt, können die Termine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Maßgebend ist hierbei der Sitz der Krankenkasse, im Fall der TK also Hamburg.

Der 31. Oktober, sowie der 24. und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.

Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.