Wenn Sie einen Rentner oder Pensionär als Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie Beiträge an die zuständige Krankenkasse abführen. Ihr Mitarbeiter muss diese in der "Erklärung des Versorgungsempfängers über seine Krankenkassenzugehörigkeit" angeben. Wir stellen ein Musterformular zur Verfügung.
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Überweisungen an die TK: Empfängernamen richtig angeben
Seit Oktober 2025 gelten gesetzliche Regelungen, nach denen die Banken einen Namensabgleich im elektronischen Zahlungsverkehr durchführen müssen. So sollen Überweisungen sicherer werden.
Hinweise für Ihre Beitragsüberweisungen an die TK
Die TK führt verschiedene Konten bei unterschiedlichen Banken. Wenn Sie eines dieser Konten für eine Überweisung an uns verwenden, lautet der Empfängername immer "Techniker Krankenkasse". Bitte geben Sie diesen Namen an und nicht etwa "TK" oder "Die Techniker".