Aktivrente 2026: Was müssen Arbeitgeber sozialversicherungsrechtlich wissen?
Die sogenannte Aktivrente soll finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter bieten. Dafür bleibt das Gehalt bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Was bedeutet das für die Sozialversicherungsbeiträge?
Mit der Aktivrente sollen die belohnt werden, die das gesetzliche Rentenalter erreichen und trotzdem weiterarbeiten. Dafür wird das Gehalt - neben dem steuerlichen Grundfreibetrag von über 12.000 Euro pro Jahr - bis zu 2.000 Euro monatlich von der Steuer befreit.
Für welche Beschäftigten gilt die Regelung?
Die Aktivrente gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, also nicht für Selbstständige oder Beamte.
Wann greift die Regelung?
Wenn jemand das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, greift die Regelung ab dem Folgemonat.
Welcher Betrag ist steuerfrei?
Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit sind bis zu einer Höhe von 2.000 Euro monatlich steuerfrei, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind (§ 3 Nr. 21 EStG) und der Arbeitgeber die Beiträge für diese Leistungen nach dem SGB VI entrichtet. Alles, was darüber hinaus verdient wird, ist ganz normal steuerpflichtig.
Müssen meine Beschäftigten die Aktivrente beantragen?
Nein, das ist nicht nötig. Den Steuerfreibetrag berücksichtigen Sie bei der Abrechnung automatisch.
Muss ich Sozialversicherungsbeiträge für die Aktivrente abführen?
Die Aktivrente ist grundsätzlich beitragspflichtig, das heißt, als Arbeitgeber führen Sie ganz normal Beiträge ab. Ggf. können für Rentnerinnen und Rentner die Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen.
Auch einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, zählen zum Arbeitsentgelt dazu.
Mit der ausdrücklich vorgesehenen Sozialversicherungspflicht der steuerfreien Einnahmen sollen auch die Sozialsysteme von dem Bonus profitieren.
Ist die Aktivrente zeitlich begrenzt?
Nein, die Regelung gilt nach aktuellem Stand unbefristet. Allerdings soll sie nach 2 Jahren evaluiert werden.
Können nicht ausgeschöpfte Freibeträge in den nächsten Monat geschoben werden?
Mal angenommen, jemand verdient neben der Rente 1.800 Euro dazu und könnte im nächsten Monat auf 2.200 Euro kommen - wären dann beide Beträge steuerfrei? Nein, dazu nimmt das Bundesfinanzamt Stellung: Der Freibetrag von 2.000 Euro ist monatsbezogen und kann nicht auf andere Monate übertragen werden.
Ich möchte ältere Beschäftigte dazu motivieren, in meinem Unternehmen zu bleiben. Welche Möglichkeiten gibt es?
Wer trotz Ruhestand weiterarbeitet, kann nicht nur vom Steuerfreibetrag profitieren, sondern auch die Rente erhöhen.
Rente verschieben und weiterarbeiten
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber noch nicht in Rente geht und weiterarbeitet, bekommt für jeden Monat, den die versicherungspflichtige Beschäftigung weiterläuft, einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente. Nach einem Jahr führt das schon zu einer Rentenerhöhung um 6 Prozent. Die weiter gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen zusätzlich die Rente.
In Rente gehen und nebenbei arbeiten
Wer seinen Ruhestand nicht aufschieben möchte, aber trotz Rente nebenbei arbeitet, kann einfach weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlen und so die Rente erhöhen. Als Arbeitgeber führen Sie dann weiterhin die Beiträge ab. Da das ab dem Rentenalter nicht selbstverständlich ist, müssen Ihre Beschäftigten Sie über diesen Wunsch informieren.
Wo finde ich weitere Informationen und Hilfen für Arbeitgeber?
- Das Bundesfinanzministerium hat Antworten auf häufige Fragen von Arbeitgebern und Beschäftigten in einer FAQ-Sammlung zusammengestellt.
- Auch die Rentenversicherung beantwortet häufige Fragen zur Aktivrente.
- Einen hilfreichen Überblick für Arbeitgeber bietet TK-Lex unter dem Stichwort Aktivrente .
- Mehr zum Gesetzgebungsverfahren und den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf der Seite des Bundestags.