Wer 35 Jahre lang RV-Beiträge zahlt, gilt als langjährig versichert und kann bereits vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen. Und das ohne finanzielle Verluste. Dies gilt jedoch nur für alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963. Für alle Jahrgänge ab1964, liegt das Renteneintrittsalter bei 67 - auch nach 35 Beitragsjahren.

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Ab 63 Jahren können Ihre Beschäftigten die Altersrente vorziehen. Dann jedoch mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den sie früher in Rente gehen, werden  0,3 Prozent von der Rente abgezogen. 

Möchten Sie wissen, welche Zeiten zu den 35 Beitragsjähren Ihrer Beschäftigten zählen? Und unter welchen Voraussetzungen der Renteneintritt von langjährigen Versicherten möglich ist? Dann hilft Ihnen die Seite der Deutschen Rentenversicherung weiter.