Es gibt mehrere Rentenarten, wie zum Beispiel Altersrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Beamtenpensionen. Für die Rentenarten gelten unterschiedliche Bedingungen in der Sozialversicherung. 

Weitere Details

Man unterscheidet zwischen folgenden Rentenarten: 

  • Altersrenten als Voll- oder Teilrenten, vor oder nach dem Erreichen der Altersgrenze
  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
  • Erwerbsminderungsrenten, teilweise oder vollständig
  • Pensionen für Beamte
  • Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten

Je nach Rentenart sind unterschiedliche Bedingungen in der Sozialversicherung zu beachten. Nur Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten sind dafür irrelevant.

Informationen zu den verschiedenen Rentenarten erhalten Sie bei der Rentenversicherung.