Für Altersrenten gilt: Es gibt seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wenn Sie also Altersrentner beschäftigen, können diese auch vor dem regulären Renteneintrittsalter unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiter Grenzwerte, die jährlich angepasst werden.

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Altersrenten

Seit 2023: Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrentnern

Seit 2023 gilt: Wer eine Altersrente bezieht, kann unbegrenzt zu seiner Rente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird - egal ob das Renteneintrittsalter erreicht ist oder noch nicht.

Tipp: Mehr zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen finden Sie bei der DRV.

Bis Ende 2022 galt Hinzuverdienstgrenze

Bis Ende 2022 konnten Altersrentner, die vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gegangen sind, nur begrenzt hinzuverdienen. Sobald sie über die Hinzuverdienstgrenze kamen, verringerte sich ihre Rente. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze lag bis Dezember 2022 bei 46.060 Euro. Erst ab Erreichen der regulären Altersgrenze war ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich.

Erwerbsminderungsrenten 2024

Für Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen regelmäßig angepasst. Für 2024 gelten diese Hinzuverdienstgrenzen:

  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: 37.117,50 Euro
  • Volle Erwerbsminderungsrente: 18.558,75 Euro

Dabei gilt weiterhin, dass die Beschäftigung nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf. Ansonsten kann der Anspruch auf die Rente entfallen - auch wenn die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.

Tipp: Mehr zu Erwerbsminderungsrenten finden Sie bei der DRV.