Für Rentner und Pensionäre geben Sie die üblichen Meldungen ab. Wenn Ihr Mitarbeiter erstmalig eine Rente erhält und sich dadurch die Beitragsgruppe ändert, melden Sie ihn bitte um. Die Meldungen auch erforderlich, wenn Sie Rentner oder Pensionäre geringfügig beschäftigen.
Weitere Details
Zu den Nachweisen, die Sie für Rentner und Pensionäre in den Lohn- und Gehaltsunterlagen aufbewahren, gehören zum Beispiel:
- Der Rentenbescheid - er ist nicht nur für den Beitrag an die Rentenversicherung nötig, sondern auch, wenn Sie nur den ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen.
- Ein Bescheid der Bundesagentur für Arbeit, dass ein leistungsgeminderter Mitarbeiter dauerhaft nicht mehr für die Vermittlung am Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Ihnen die entsprechenden Nachweise zu geben. Für Ihre Lohnunterlagen reichen Kopien aus.
Mit den Unterlagen können Sie bei einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger belegen, warum Ihre versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung wohlbegründet ist.