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Startseite Sozialversicherung Rentner beschäftigen Beschäftigung von Rentnern und älteren Mitarbeitenden Welche Meldungen muss ich für beschäftigte Rentner und Pensionäre abgeben?
Welche Meldungen muss ich für beschäftigte Rentner und Pensionäre abgeben? Für Rentner und Pensionäre geben Sie die üblichen Meldungen ab. Wenn Ihre Mitarbeitenden erstmalig eine Rente erhalten und sich dadurch die Beitragsgruppe ändert, melden Sie die Person bitte um. Die Meldungen sind auch erforderlich, wenn Sie Rentner oder Pensionäre geringfügig beschäftigen.
Schnellzugriff Beratungsblatt Beschäftigung von Rentner:innen Allgemeine Fragen zu den Meldeverfahren
Mehr zu Beitragsgruppen und RentenartenDie Beitragsgruppenschlüssel und die Personengruppenschlüssel der verschiedenen Rentenarten finden Sie in unserem Beratungsblatt: Beratungsblatt Beschäftigung von Rentner:innen ( PDF, 420 kB) Nachweise in den LohnunterlagenZu den Nachweisen, die Sie für Rentner und Pensionäre in den Lohn- und Gehaltsunterlagen aufbewahren, gehören zum Beispiel:Der Rentenbescheid - er ist nicht nur für den Beitrag an die Rentenversicherung nötig, sondern auch, wenn Sie nur den ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen.Ein Bescheid der Bundesagentur für Arbeit, dass ein leistungsgeminderter Mitarbeiter dauerhaft nicht mehr für die Vermittlung am Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Kopien reichenDer Arbeitnehmer ist verpflichtet, Ihnen die entsprechenden Nachweise zu geben. Für Ihre Lohnunterlagen reichen Kopien aus. Wozu die Nachweise?Mit den Unterlagen können Sie bei einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger belegen, warum Ihre versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung wohlbegründet ist.
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