Beiträge von freiwillig Versicherten sind erst am 15. des Folgemonats fällig. Fällt der 15. auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, genügt es, wenn die Zahlung am darauffolgenden Bankarbeitstag auf dem Konto der TK eingeht.
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Überweisungen an die TK: Empfängernamen richtig angeben
Seit Oktober 2025 gelten gesetzliche Regelungen, nach denen die Banken einen Namensabgleich im elektronischen Zahlungsverkehr durchführen müssen. So sollen Überweisungen sicherer werden.
Hinweise für Ihre Beitragsüberweisungen an die TK
Die TK führt verschiedene Konten bei unterschiedlichen Banken. Wenn Sie eines dieser Konten für eine Überweisung an uns verwenden, lautet der Empfängername immer "Techniker Krankenkasse". Bitte geben Sie diesen Namen an und nicht etwa "TK" oder "Die Techniker".