Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage, obwohl sie nicht als gesetzliche Feiertage gelten. Hintergrund: Es gelten die Regeln der geschäftsfreien Tage der Deutschen Bundesbank - und dort sind Heiligabend und Silvester freie Tage.

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Unabhängig davon können Geldeingänge an diesen Tagen valutiert werden, da einige (auch ausländische) Banken an den genannten Tagen arbeiten. Doch das hat keinen Einfluss auf die festgelegten Fälligkeitstermine .

Bitte beachten Sie: Geldeingänge, die nach den Fälligkeitsterminen valutiert werden, gelten als verspätet. 

Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.