Kontakt

Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage, obwohl sie nicht als gesetzliche Feiertage gelten. Hintergrund: Es gelten die Regeln der geschäftsfreien Tage der Deutschen Bundesbank - und dort sind Heiligabend und Silvester freie Tage.

Weitere Details

Unabhängig davon können Geldeingänge an diesen Tagen valutiert werden, da einige (auch ausländische) Banken an den genannten Tagen arbeiten. Doch das hat keinen Einfluss auf die festgelegten Fälligkeitstermine .

Bitte beachten Sie: Geldeingänge, die nach den Fälligkeitsterminen valutiert werden, gelten als verspätet. 

Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.

Überweisungen an die TK: Empfängernamen richtig angeben

Seit Oktober 2025 gelten gesetzliche Regelungen, nach denen die Banken einen Namensabgleich im elektronischen Zahlungsverkehr durchführen müssen. So sollen Überweisungen sicherer werden. 

Hinweise für Ihre Beitragsüberweisungen an die TK

Die TK führt verschiedene Konten bei unterschiedlichen Banken. Wenn Sie eines dieser Konten für eine Überweisung an uns verwenden, lautet der Empfängername immer "Techniker Krankenkasse". Bitte geben Sie diesen Namen an und nicht etwa "TK" oder "Die Techniker".