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Startseite Sozialversicherung Beiträge Angaben zur Beitragszahlung Gelten Heiligabend und Silvester als Bankarbeitstage?
Gelten Heiligabend und Silvester als Bankarbeitstage? Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage, obwohl sie nicht als gesetzliche Feiertage gelten. Hintergrund: Es gelten die Regeln der geschäftsfreien Tage der Deutschen Bundesbank - und dort sind Heiligabend und Silvester freie Tage.
Schnellzugriff Fälligkeitstermine 2026 Beratungsblatt Beitragsnachweis
Unabhängig davon können Geldeingänge an diesen Tagen valutiert werden, da einige (auch ausländische) Banken an den genannten Tagen arbeiten. Doch das hat keinen Einfluss auf die festgelegten Fälligkeitstermine .Bitte beachten Sie: Geldeingänge, die nach den Fälligkeitsterminen valutiert werden, gelten als verspätet.  Überweisungen an die TK: Empfängernamen richtig angebenSeit Oktober 2025 gelten gesetzliche Regelungen, nach denen die Banken einen Namensabgleich im elektronischen Zahlungsverkehr durchführen müssen. So sollen Überweisungen sicherer werden. Hinweise für Ihre Beitragsüberweisungen an die TKDie TK führt verschiedene Konten bei unterschiedlichen Banken. Wenn Sie eines dieser Konten für eine Überweisung an uns verwenden, lautet der Empfängername immer "Techniker Krankenkasse". Bitte geben Sie diesen Namen an und nicht etwa "TK" oder "Die Techniker".
Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.
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