Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage, auch wenn es sich nicht um gesetzliche Feiertage handelt. Hintergrund: Es gelten diesbezüglich die Regeln der geschäftsfreien Tage der Deutschen Bundesbank.

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Unabhängig davon können Geldeingänge an diesen Tagen valutiert werden, da einige (auch ausländische) Banken an den genannten Tagen arbeiten. Doch das hat keinen Einfluss auf die festgelegten Fälligkeitstermine .

Bitte beachten Sie: Geldeingänge, die nach den Fälligkeitsterminen valutiert werden, gelten als verspätet. 

Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.