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Einreise und Visum

Deutsche Entsendete brauchen kein Visum für Geschäftsreisen oder Besuche bis 6 Monate

Flugreisende müssen jedoch vorab online eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) bei der kanadischen Regierung beantragen - zusammen mit den Reisedaten und Angaben aus dem Reisepass. Die Genehmigung erfolgt meist innerhalb von Minuten.

Für entsandte Mitarbeitende gilt: Bei bezahlter Arbeit (auch kurzfristig) ist ein Work Permit (Arbeitserlaubnis) notwendig. 

Reine Geschäftsbesuche wie Meetings oder Schulungen sind oft ohne Work Permit möglich. Sobald jedoch direkte Erwerbstätigkeit für kanadische Kund:innen anfällt, müssen Sie das Work Permit online beim Immigration, Refugees and Citizenship Canada (IRCC) oder über die kanadische Botschaft in Wien beantragen.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. 

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.

Sonderregelungen Quebec

Seit 1. April 2014 gilt ein separates Abkommen nur für Quebec - zusätzlich zum bundesweiten Kanada-Abkommen. 

Es regelt Rentenversicherung (Régime de rentes du Québec) und einen erweiterten Schutz bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten (CNESST)

Bei Entsendungen nach Quebec müssen Arbeitgeber bei der DVKA vor Arbeitsbeginn eine QU/DE 101-Bescheinigung beantragen. Sie gewährleistet bis zu 60 Monate deutschen Sozialversicherungsschutz. 

Mehr Infos

  • Die kanadische Botschaft informiert über Wirtschaftsaktivitäten zwischen Deutschland und Kanada.
  • Mehr Infos zum Thema Entsendungen nach Quebec finden Sie bei der DVKA.