Marokko
Deutschland und das Königreich Marokko pflegen seit Mitte der 1950er Jahre enge politische und wirtschaftliche Beziehungen. Deutsche Unternehmen sind vor allem in Automobilzulieferung, Textil- und Elektrotechnik in Rabat und Casablanca aktiv.
Marokko positioniert sich als Brücke zwischen Europa und Westafrika. Wichtige Branchen umfassen Automobilzulieferer, Textilien, Elektrotechnik sowie wachsende Sektoren wie IT und Dienstleistungen.
Infos zu konsularischen Diensten finden Sie auf der Internetseite des marokkanischen Außenministeriums.
Einreise und Visum
Deutsche Staatsbürger:innen können bis 90 Tage visafrei für touristische oder geschäftliche Zwecke einreisen - mit einem Reisepass, der noch mindestens 6 Monate ab der Einreise gültig ist.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein
Sozialversicherungsabkommen
. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.