Marokko
Deutschland und das Königreich Marokko pflegen seit Mitte der 1950er Jahre enge politische und wirtschaftliche Beziehungen. Auch einige deutsche Unternehmen und Beteiligungen gibt es - insbesondere in der Hauptstadt Rabat. Aufgrund der geografischen Lage zwischen Europa und Westafrika sieht sich das Land als Bindeglied zwischen den Märkten. Neben der Textil-, Automobilzulieferer- und Elektrotechnikindustrie positioniert sich die marokkanische Wirtschaft auch in den Bereichen IT und Dienstleistungen.
Empfehlungen zu Themen wie Sicherheit, Gesundheit oder Zollvorschriften erhalten Sie in aktualisierter Form beim Auswärtigen Amt. Zwar benötigen deutsche Staatsbürger für kurze geschäftliche Reisen bis zu 90 Tagen kein Visum, allerdings ist eine Einreise nur mit dem Reisepass möglich, nicht aber mit dem deutschen Personalausweis. Informationen zu konsularischen Diensten finden Sie auf der Internetseite des marokkanischen Außenministeriums.
Sozialversicherung
Deutschland hat mit Marokko ein
Sozialversicherungsabkommen
in der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitsförderung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen. Auch ein Kindergeldabkommen besteht zwischen beiden Staaten.
Bei Entsendungen nach Marokko können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen MA/D 101 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den
Fax-Service der Techniker
nutzen.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Marokko" der DVKA.