Deutsche Staatsangehörige können sich bis zu 90 Tage ohne Visum in Nordmazedonien aufhalten. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, unbedingt die Meldepflicht zu beachten, die eine polizeiliche Anmeldung innerhalb von 24 Stunden erfordert. Bei Aufenthalten in Hotels und Pensionen übernehmen in der Regel diese die Aufgabe. Aktuelle Empfehlungen erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts.

Sozialversicherung

Deutschland hat mit Nordmazedonien ein Sozialversicherungsabkommen  in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitsförderung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen nach Nordmazedonien können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung  erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen zur Entsendung nach Nordmazedonien (Vordruck RM/D 101) von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker  nutzen.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Nordmazedonien" der DVKA.