Kontakt

Die Deutsch-Portugiesische Handelskammer steht zu Fragen rund um die unternehmerischen Aktivitäten deutscher Firmen zur Verfügung. Umfangreiche Informationen zur Erwerbstätigkeit in Portugal bietet auch die Deutsche Botschaft in Lissabon.

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.

Beantragen Sie vorab  die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Meldepflicht

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Portugal tätig sind, unterliegen der portugiesischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Portugal online melden. Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Portugal vorübergehend tätig ist, von seinem deutschen Arbeitgeber mit dem Entsendeformular bei der Arbeitsbehörde ACT online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.