Die Deutsch-Portugiesische Handelskammer steht zu Fragen rund um die unternehmerischen Aktivitäten deutscher Firmen zur Verfügung. Umfangreiche Informationen zur Erwerbstätigkeit in Portugal bietet auch die Deutsche Botschaft in Lissabon.

Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Meldepflicht

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Portugal tätig sind, unterliegen der portugiesischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Portugal online melden. Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Portugal vorübergehend tätig ist, von seinem deutschen Arbeitgeber mit dem Entsendeformular bei der Arbeitsbehörde ACT online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.