Haupterwerbsquellen in dem Land sind der Dienstleistungssektor, die Agrarwirtschaft und die Bauwirtschaft. Auch die Arbeitsmigration ins Ausland spielt eine große Rolle: Ein Viertel des Bruttoinlandprodukts wird über Rücküberweisungen der Auslands-Moldauer erwirtschaftet.

Sozialversicherung

Deutschland hat mit der Republik Moldau ein Sozialversicherungsabkommen in der Renten- und Unfallversicherung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen nach Moldau können deutsche Rechtvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen DE/MD 101 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
 
Da das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Moldau nur für die Renten- und Unfallversicherung gilt, können in den nicht erfassten Zweigen zusätzlich Beiträge im Beschäftigungsstaat fällig werden.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Moldau" der DVKA. Bitte beachten Sie außerdem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.