Tunesien
Tunesien gehört zu den Ländern Afrikas, mit denen Deutschland intensive wirtschaftliche Beziehungen pflegt.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt mit einer Dauer von bis zu drei Monaten kein Visum für Tunesien. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt planen, erhalten Sie auf der Internetseite des tunesischen Konsulats entsprechende Informationen zur Visa-Beantragung.
Vor der Abreise und während des Aufenthalts sollten Arbeitgeber und entsandte Mitarbeiter unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts beachten. Sie enthalten aktuelle Informationen, Zollvorschriften und Hinweise auf mögliche strafbare Handlungen, die in Deutschland straffrei sind. Die Behörde weist insbesondere darauf hin, die "Carte de visiteur non-résident", die bei der Einreise ausgegeben wird, aufzubewahren. Bei der Ausreise muss sie wieder vorgezeigt werden, sonst drohen hohe Strafen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Amts zu den Besonderheiten bei Beschäftigten mit einer doppelten Staatsbürgerschaft (tunesisch und deutsch).
Sozialversicherung
Deutschland hat mit Tunesien ein
Sozialversicherungsabkommen
in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen nach Tunesien können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen TN/A 1 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den
Fax-Service der Techniker
nutzen.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Tunesien" der DVKA.