Kontakt

Einreise und Visum

Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise nach Tunesien in der Regel unkompliziert - bei einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten können sie visumfrei einreisen. 

Gut zu wissen: Ihre Mitarbeitenden erhalten bei der Einreise einen Einreisenachweis (Carte de visiteur non-résident), den sie bei der Ausreise wieder vorzeigen müssen. 

Bei längeren Aufenthalten gilt:

  • Ihre Mitarbeitenden müssen vorab ein Visum beim zuständigen tunesischen Konsulat beantragen.
  • Danach stellen sie bei der regional zuständigen Polizeibehörde einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung ("permis de séjour").

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. 

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.