Für Reisen nach Uruguay benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende kein Visum, wenn sie nicht länger als 90 Tage im Land bleiben. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass. Für konsularische Fragen steht die Botschaft Uruguays in Berlin bereit.

Aktuelle Hinweise zu Reisen nach Uruguay finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. 

Sozialversicherung

Deutschland hat mit Uruguay ein Sozialversicherungsabkommen in der Rentenversicherung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen nach Uruguay können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen D/UY 101 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei eiligen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker  nutzen.
 
Da das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Uruguay nur für die Rentenversicherung gilt, können in den nicht erfassten Zweigen zusätzlich Beiträge im Beschäftigungsstaat fällig werden.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Uruguay" der DVKA.