Abrechnung Haushaltshilfe: TK prüft ab 1. Oktober 2026 wieder selbst
Ab dem 1. Oktober 2026 übernimmt die Techniker Krankenkasse (TK) die Abrechnungsprüfung für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V (SGS D / AC31-34 / Unterverfahren HHH) wieder selbst. Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich für Sie als Leistungserbringer oder Abrechnungsdienstleister ändert - und was unverändert bleibt.
Das ändert sich ab dem 1. Oktober 2026:
- Die Abrechnungsprüfung für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erfolgt ab dem 01.10.2026 direkt durch die TK.
- Die elektronische Datenannahme läuft über den vdek.
- Im aktualisierten Kostenträgerverzeichnis ist der Zuständigkeitswechsel hinterlegt.
Elektronischer Datenaustausch (DTA) über den vdek
Bitte nutzen Sie für den elektronischen Datenaustausch ab dem 01.10.2026:
- IK: 101 575 519
- E-Mail: dav001@vdek-dav.de
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt das aktualisierte Kostenträger-Verzeichnis. Darin ist der Zuständigkeits-Wechsel hinterlegt.
Wohin schicken Sie Ihre Abrechnungsunterlagen?
Abrechnungen mit Eingangsdatum bis 30. September 2026
Für Abrechnungsunterlagen, deren Eingangsdatum bis einschließlich 30.09.2026 liegt, bleibt die IQVIA Health System Services GmbH (IQVIA HSS) zuständig.
Sie rechnen in diesem Zeitraum wie gewohnt über die IQVIA HSS GmbH ab.
Abrechnungen mit Eingangsdatum ab 1. Oktober 2026
Für Abrechnungsunterlagen mit Eingangsdatum ab dem 01.10.2026 ist die TK zuständig.
Bitte senden Sie diese Unterlagen an:
Techniker Krankenkasse
Abrechnung Haushaltshilfe
85822 München
Besondere Regelung für Nachforderungen und Einsprüche
Für Nachforderungen und Einsprüche gilt eine Übergangsregelung:
- Liegt das Eingangsdatum der Ursprungsrechnung vor dem 1. Oktober 2026, bleibt IQVIA HSS für diese Fälle bis 30. September 2027 zuständig.
- Ab dem 1. Oktober 2027 übernimmt die TK auch diese Fälle.
Welche Leistungsbereiche bleiben unverändert?
Am Zuständigkeitsbereich der IQVIA HSS ändert sich für folgende Leistungen nichts:
- Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
- SGS C / AC31-34 / Unterverfahren HKP - Versorgungsplanung der letzten Lebensphase nach § 132g SGB V
- SGS P
Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnungen
Den Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnungen können Sie weiterhin im Portal der IQVIA HSS GmbH prüfen:
- Portal: portal.davaso.de
- Hinweis: Eine Anmeldung ist erforderlich.
Das Portal können Sie auch für Fragen zum Zuzahlungsstatus nutzen.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Zuständigkeitswechsel:
Wenn Sie Fragen zur neuen Abrechnung der Haushaltshilfe haben, sind wir gern für Sie da:
- E-Mail: arm-sle-wechsel@tk.de
- Telefon: 040 - 46 06 62 11 30
Weiterführende Informationen:
Diese finden Sie auf der Seite des GKV-Datenaustauschs.