Arzneiversorgungsvertrag
Der Arzneiversorgungsvertrag (AVV) zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) ist seit dem 01.08.2013 in Kraft.
Der Arzneiversorgungsvertrag stellt ergänzend zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V sicher, dass die Versicherten der Ersatzkassen aufgrund vertragsärztlicher oder vertragszahnärztlicher Verordnung versorgt werden mit:
- apothekenpflichtigen Arzneimitteln,
- Verbandmitteln,
- Medizinprodukten,
- sonstigen apothekenüblichen Waren und
- Sprechstundenbedarf
- Arzneiversorgungsvertrag (PDF, 1,5 MB)
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