Elektrostimulation ab 1. November 2024

Die Techniker Krankenkasse (TK) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) haben die Absicht neue Verträge über die Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten und Elektronischen Messsystemen der Beckenboden-Muskelaktivität abzuschließen, am 23. August 2023 bekannt gegeben. 

Im Rahmen der Verhandlungen wurden Verträge geschlossen.

Ab dem 1. November 2024 gibt es einen neuen Rahmenvertrag mit neuen Anlagen. 

Die Verträge umfassen die Lieferung von:

  • 09.30.01.0 - 2 Leitungswasser-Iontophoresegeräte zur Hyperhidrosisbehandlung, konstanter Strom, gepulster Strom, gepulster und konstanter Strom
  • 09.30.01.1 - Leitungswasser-Iontophoresegeräte zur Hyperhidrosisbehandlung, gepulster Strom
  • 09.37.02.2 - Biphasische EMG-getriggerte Muskelstimulationsgeräte mit Therapiespeicher
  • 09.37.03.0 - Inkontinenztherapiegeräte mit Therapiespeicher
  • 09.37.03.1 - Inkontinenztherapiegeräte mit Therapiespeicher und Biofeedback
  • 09.37.04.0 - Einkanal-Peronaeusstimulator
  • 09.37.04.1 - Mehrkanalige, sensorgesteuerte Stimulationsgeräte zum Behinderungsausgleich
  • 15.25.19.2 - Elektronische Messsysteme der Beckenboden-Muskelaktivität

Dem neuen Vertrag und seinen einzelnen Anlagen können Sie als Einzelleistungserbringer, Verband, Leistungserbringergemeinschaft oder Innung beitreten. Die Unterlagen dazu können auf tk.de, Suchnummer 2061052 oder unter hilfsmittel-vertrag@tk.de abfordern. Bitte geben Sie bei allen Anfragen Ihre IK-Nummer an. 

Hilfsmittel aus den oben genannten Produktgruppen dürfen ab dem 1. Februar 2025 ausschließlich zu den neuen Bedingungen durch Vertragspartner abgegeben werden.

 

TK verhandelt den Bereich Medizintechnik neu

Die TK beabsichtigt, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK mit Hilfsmitteln der Medizintechnik (Produktgruppen 01, 12, 14, 21) abzuschließen und ruft zu Vertragsverhandlungen auf. Angebote können auch für einzelne Anlagen des Vertrages abgegeben werden. Nebenangebote oder Angebote, die ggf. eine andere Vergütungsstruktur aufweisen, sind ausdrücklich zugelassen.

Die Vertragsunterlagen können per E-Mail hilfsmittel-vertrag@tk.de mit dem Betreff "Bekanntmachung Medizintechnik 2023" angefordert werden.

 

Neuer Vertrag für Verbandmittel

Die TK vereinheitlicht die Abrechnung mit Verbandmitteln und regelt diese verbindlich mit der neuen Rahmenvereinbarung Verbandmittel. 

Die Rahmenvereinbarung betrifft die Versorgung mit Verbandmitteln für die Wundversorgung sowie Verbandmittel, die im Rahmen der Versorgung mit enteraler Ernährung abgegeben werden. 

Der Vertrag wurde Ende 2022 im Rahmen eines Open-House-Verfahrens veröffentlicht. 
Alle sonstigen Leistungserbringer müssen diesem Open-House-Vertrag beitreten, wenn sie weiterhin Versicherte der TK mit Verbandmitteln in den oben genannten Bereichen versorgen und mit der TK abrechnen wollen. 
Die Vertragsunterlagen können von Interessenten auf www.tk.de/vergabe  unter der Rubrik "Open-House-Rabattverträge" abgefordert werden.

 

Rehatechnik

Die Techniker Krankenkasse (TK) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) haben die Verhandlungabsicht über die Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung der Versicherten der TK und HEK mit Hilfsmitteln der Rehatechnik am 13. Februar 2023 bekanntgebgeben. 

Im Rahmen der Verhandlungen wurden Verträge geschlossen.

Ab dem 1. November 2024 gibt es einen neuen Rahmenvertrag mit neuen Anlagen. 

Die Verträge umfassen die Lieferung von:

  • PG 02 Adaptionshilfen
  • PG 04 Bade- und Duschhilfen (Ohne Badewannenlifter)
  • PG 10 Gehhilfen
  • PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
  • PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge
  • PG 19 Krankenpflegeartikel (Ohne Verbrauchshilfsmittel)
  • PG 20 Lagerungshilfen
  • PG 22 Mobilitätshilfen
  • PG 26 Sitzhilfen
  • PG 28 Stehhilfen
  • PG 33 Toilettenhilfen

 

Dem neuen Vertrag und seinen einzelnen Anlagen können Sie als Einzelleistungserbringer, Verband, Leistungserbringergemeinschaft oder Innung beitreten. Die Unterlagen dazu können Sie ab dem 1. Oktober 2024, auf tk.de, Suchnummer 2061052 oder unter hilfsmittel-vertrag@tk.de abfordern. Bitte geben Sie bei allen Anfragen Ihre IK-Nummer an. 

 

Hilfsmittel aus den oben genannten Produktgruppen dürfen ab dem 1. November 2024 ausschließlich zu den neuen Bedingungen durch Vertragspartner abgegeben werden.