Mit den hier aufgeführten FAQs möchten wir Ihnen eine kleine Unterstützung bieten.

Grundsätzlich steht Ihnen Ihre KZV für Fragen zum EBZ-Verfahren zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS) wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Hersteller.