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Wenn die Schwangerschaft abgebrochen werden muss
Ein positiver Schwangerschaftstest ist für werdende Eltern meist ein Grund zur Freude. Bereits zu Beginn kann sich allerdings zeigen, dass die Schwangerschaft vorzeitig beendet werden muss.
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Alice von Berg, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbHSie sind schwanger und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat festgestellt, dass sich die Schwangerschaft nicht so entwickelt, wie Sie es sich gewünscht haben? Das ist ein unerwartetes Ereignis, das Ihnen regelrecht den Boden unter den Füßen wegziehen kann. Leider kommen Diagnosen wie das Windei, die Blasenmole oder auch die Eileiterschwangerschaft immer wieder vor. Aber auch später können sich Umstände ergeben, die einen Schwangerschaftsabbruch notwendig machen können.
Sie sind nicht alleinMuss Ihre Schwangerschaft vorzeitig beendet werden, kann das sehr belastend für Sie, Ihren Partner oder Ihre Partnerin und Ihre Familie sein.Wenn Sie Hilfe, Rat oder Beistand suchen, sind unsere Expertinnen und Experten von der TK-HebammenBeratung für Sie da. Die Hebammen beraten Sie täglich von 7 bis 22 Uhr.
Ein WindeiWenn Ihr Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei der Ultraschalluntersuchung jedoch feststellt, dass die Fruchthöhle leer ist, handelt es sich meist um ein sogenanntes Windei. Dann hat sich nach der Befruchtung der Eizelle zwar die äußere Zellschicht der Keimblase gebildet, aber die Embryonalanlagen fehlen vollständig. In diesem Fall kann sich die Schwangerschaft nicht weiterentwickeln. Ob eine Ausschabung oder vielleicht auch eine medikamentöse Therapie notwendig ist, wird Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt gemeinsam mit Ihnen besprechen. Eine BlasenmoleÄußerst selten entsteht durch einen Fehler bei der Befruchtung die sogenannte Blasenmole. Dabei kommt es zu Zellwucherungen des Plazentagewebes. Bei einer vollständigen Blasenmole entwickelt sich kein embryonales Gewebe, bei einer partiellen Blasenmole dagegen schon. Lebensfähig ist der Embryo allerdings nicht. Unentdeckt kann es dadurch noch nach der 12. Schwangerschaftswoche zu einer Fehlgeburt kommen. Mögliche Anzeichen für eine Blasenmole sind Blutungen, verstärkte Übelkeit, eine vergrößerte Gebärmutter und ein hoher Nachweis an Schwangerschaftshormonen im Blut (ß-HCG). Da sich eine Blasenmole je nach Ausprägung auch über Ihre Gebärmutter hinaus ausbreiten und in seltenen Fällen zu ernsthaften Komplikationen führen kann, muss sie immer operativ entfernt werden. Danach wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt regelmäßig Ihre Hormonwerte kontrollieren. So kann sichergestellt werden, dass das Gewebe vollständig entfernt wurde.Eine EileiterschwangerschaftNistet sich der Embryo nicht in Ihrer Gebärmutter, sondern in der Schleimhaut eines Eileiters ein, liegt eine Eileiterschwangerschaft vor. Auch diese ist selten, bedeutet aber zugleich, dass die Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Manchmal nistet sich der Embryo auch am Eierstock, im Gebärmutterhals oder in der Bauchhöhle ein. Dann muss die Schwangerschaft ebenfalls so früh wie möglich beendet werden, um Komplikationen vorzubeugen.Eine Eileiterschwangerschaft unterscheidet sich zunächst nicht von einer normalen Schwangerschaft. Erst in der Ultraschalluntersuchung zeigt sich eine leere Gebärmutterhöhle. Anzeichen sind außerdem starke einseitige Schmerzen, Blutungen, erhöhte Temperatur und eine Verhärtung im Bauch im Bereich des betroffenen Eileiters. Suchen Sie bei diesen Anzeichen unbedingt sofort ärztliche Hilfe, denn eine fortgeschrittene Eileiterschwangerschaft kann zu einem lebensgefährlichen Notfall werden.
Ein medizinisch indizierter SchwangerschaftsabbruchGeht von der Schwangerschaft eine ernsthafte Gefahr für Ihr Leben oder Ihre seelische Gesundheit aus, kann diese auch zu einem späteren Zeitpunkt noch beendet werden.Weisen die Ergebnisse einer Vorsorgeuntersuchung darauf hin, dass bei Ihrem ungeborenen Kind zum Beispiel eine Chromosomenanomalie vorliegt, können Sie sich dafür entscheiden, die Schwangerschaft abzubrechen. Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe sowie Fachleute für Humangenetik können Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben und ob für Ihr Kind unterstützende Therapien zur Verfügung stehen würden.
Bundesärztekammer/Kassenärztliche Bundesvereinigung. Deutsches Ärzteblatt, 23.09.2021. URL: https://www.aerzteblatt.de/archiv/222069/Therapieoptionen-nach-Diagnose-der-fruehen-Fehlgeburt-exspektativ-medikamentoes-chirurgisch (abgerufen am: 15.07.2022).Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch, 01.07.2022. URL: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/ (abgerufen am: 15.07.2022).Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Schwangerschaftsabbruch: Rechtslage, Indikationen und Fristen, 20.03.2020. URL: https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-rechtslage-indikationen-und-fristen/ (abgerufen am: 15.07.2022).Pschyrembel online: Abortivei, 04/2020. URL: https://www.pschyrembel.de/Abortivei/K01GA (abgerufen am: 15.07.2022).Pschyrembel online: Blasenmole, 04/2016. URL: https://www.pschyrembel.de/Blasenmole/K03U1 (abgerufen am: 15.07.2022).
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